Die nach den Vorgaben des BauGB zu betrachtenden Schutzgüter beeinflussen sich gegenseitig in unterschiedlichem Maße. Dabei sind Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern sowie Wechselwirkungen aus Verlagerungseffekten und komplexe Wirkungszusammenhänge unter den Schutzgütern zu betrachten. Die aus methodischen Gründen auf Teilsegmente des Naturhaushaltes, die sogenannten Schutzgüter, bezogenen Auswirkungen betreffen also ein stark vernetztes komplexes Wirkungsgefüge.
Im Plangebiet führt die Versiegelung von Boden zwangsläufig zu einem Verlust der Funktion dieser Böden, wozu auch die Speicherung von Niederschlagswasser zählt. Hierdurch erhöht sich die Oberflächenwasserabfluss, während die Versickerung unterbunden wird. Die Bodenverhältnisse ermöglichen eine Versickerung von unbelastetem Regenwasser von den Dachflächen auf den Grundstücken.
Die Umsetzung der Planung führt außerdem zwangsläufig zur Beseitigung von Flächen mit dem gesetzlich geschützten Sandmagerrasen. Durch die Kompensation auf dem Ökokonto „Torfmoors Blöcken“ in Müssen 2, mit der Entwicklungsziel „Umwandlung der Fläche in Trockenstandorte“, wird der Verlust des gesetzlich geschützten Sandmagerrasen kompensiert.
Aufgrund der geringe Größe des Plangebietes, der geregelten Neuversiegelung der Fläche und der Kompensation auf die vorgesehenen Ökokontos „Torfmoors Blöcken“ in Müssen und „Duvenseer Stubben“ in Duvensee, sowie der festgesetzten Maßnahmenfläche und die Hecken- und Baumpflanzungen im Plangebiet, sind die Umweltfolgen der möglichen Wechselwirkungen als mäßig zu beurteilen. Eine Verstärkung der erheblichen Umweltauswirkungen durch sich negativ verstärkende Wechselwirkungen sind im Bebauungsplangebiet nicht zu erwarten.