8.1.5.2. Prognose bei Durchführung der Planung
Baubedingte Auswirkungen treten bei ordnungsgemäßer Handhabe und Einhaltung der Schutzvorschriften voraussichtlich nicht ein.
Zur Böschungsoberkante der Boklunder Au, wird beidseitig ein Abstand von 8 m belassen, der nicht bebaut und nicht eingezäunt wird. Damit ergibt sich ein Korridor von 16 m. Zu den Sumpfreitgras-Biotopen wird ein Abstand von mindestens 5 m belassen. Der Schutzabstand zur Wasserski- und Wakeboard-Anlage beträgt 50 m. Damit ist nicht von einer Beeinflussung durch die Planung auf diese Biotope bzw. Bereiche auszugehen.
Die Auswirkungen auf das Grundwasser durch die Errichtung der PV-Module wird als gering eingestuft, da anfallendes Niederschlagswasser weiterhin auf der Fläche versickern kann. Die tatsächliche Versiegelung des Bodens ist gering und wird nur durch die Rammpfosten der Modultische, Trafohäuschen und eine wassergebundene erforderliche Feuerwehrzufahrt erfolgen.
Bei Umsetzung der Planung ist davon auszugehen, dass der Eintrag von Düngemitteln und damit Nitrat sowie von Pflanzenschutzmitteln abnimmt, da die Fläche extensiv genutzt wird. Pflanzenschutz- und Düngemittel werden für die PV-Anlage nicht eingesetzt.
Um einen Eintrag von Zinkionen in das Grundwasser zu vermeiden, werden Gründungen für die Modulverankerungen, die die gesättigte Bodenzone bzw. den Grundwasserschwankungsbereich erreichen, mit unverzinkten Stahlprofilen oder andere geeignete Materialien vorgenommen.
Reinigungsmittel werden für die Reinigung der Module nicht eingesetzt.
Sollten sich Drainageleitungen auf dem Plangebiet befinden, werden diese in das Planungskonzept aufgenommen. Sollten Gewässerkreuzungen erforderlich sein werden diese gem. § 36 WHG i. V. m. § 23 LWG bei der unteren Wasserbehörde des Kreises Schleswig-Flensburg beantragt.
Das Vorhaben ist mit einer geringen Erheblichkeit auf das Schutzgut Wasser zu bewerten.