4.3. Bauleitplanung
Gemäß § 8 Abs. 2 BauGB sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Die aktuell rechtsgültige Darstellung im Flächennutzungsplan (FNP) aus dem Jahr 1968 der Gemeinde Jagel weist das Plangebiet als „Flächen für die Landwirtschaft“ sowie im Osten „Flächen für Wald“ gem. § 5 Abs. 2 Nr. 9a-b BauGB aus (Abbildung 5). Faktisch ist die betroffene Fläche allerding kein Wald, sondern wird landwirtschaftlich genutzt.
Die Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) der Gemeinde Jagel ist somit Voraussetzung für die Ausweisung eines Sondergebietes zur Errichtung erdgebundener Photovoltaikanlagen. Die Teiländerung des Flächennutzungsplans erfolgt im Parallelverfahren zum Bebauungsplan gemäß §8 (3) BauGB.
Abbildung 5: Kartenausschnitt FNP Gemeinde Jagel 1968 mit Planfläche