Planungsdokumente: Gemeinde Tramm, Bebauungsplan Nr. 5 für das Gebiet: "Südlich Dorfstr., entl. der rückw. Grenze der westl. Bebauung entl. Rosenstr., Flurstücke 44/4, 137 u. 138, Flur 3, Gem. Tramm"
Begründung
8.2.1. Schutzgut Fläche
Das ca. 1,2 ha große Plangebiet umfasst bebaute Teilflächen von Siedlungsflächen der Trammer Ortslage sowie umliegende und angrenzende Gärten.
Prognose der Auswirkungen
Die zulässige Überbauung/Versiegelung umfasst lediglich eine Fläche von ca. 0,6 ha. Ein Teil davon ist bereits überbaut bzw. versiegelt, und zwar eine Fläche von ca. 0,25 ha. Außerdem sind kleine Flächen (ca. 400 m²) aktuell bereits teilversiegelt. Durch die Lage im Siedlungsbereich und im Bereich von Gärten werden für die Planung keine landwirtschaftlich genutzten Flächen in Anspruch genommen. In Bezug auf das Schutzgut Fläche ist die Planung daher als relativ günstig zu beurteilen.