Planungsdokumente: Gemeinde Tramm, Bebauungsplan Nr. 5 für das Gebiet: "Südlich Dorfstr., entl. der rückw. Grenze der westl. Bebauung entl. Rosenstr., Flurstücke 44/4, 137 u. 138, Flur 3, Gem. Tramm"

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

8. Umweltbericht

Gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wird für die Belange des Umweltschutzes eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht nach Anlage 1 zu § 2 a in Verbindung mit § 2 Abs. 4 BauGB beschrieben werden.

8.1. Vorbemerkungen

8.1.1. Kurzbeschreibung der Ziele und wichtigsten Inhalte des Bebauungsplanes

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 5 sollen im Zuge der aktiven Bodenvorratspolitik der Gemeinde Tramm die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine wohnbauliche Entwicklung geschaffen werden. Ziel ist es dabei die gewachsene Bebauung einzubinden und so den schützenwerten Bestand zu sichern und eine verträgliche Nachverdichtung zu ermöglichen.

Das geplante Wohngebiet soll dazu beitragen, die Gemeinde Tramm als attraktiven Wohnstandort zu stärken. Vorgesehen ist eine durchmischte Bauweise mit Einzel- und Doppelhäusern oder Reihenhäusern und bewusst unterschiedlichen Grundstücksgrößen, mit dem Ziel, ein Wohnraum-Angebot für Menschen in unterschiedlichen Lebenssituationen (Familien, Senioren, Singles oder Paare) zu schaffen.