Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 6 der Gemeinde Klappholz "Bürgerhaus Dorfstraße" für das Gebiet des Grundstückes Dorfstraße 9

Begründung

1.4.2 Regionalplan

Das Plangebiet in der Gemeinde Klappholz liegt laut Regionalplan für den Planungsraum V (2002) im ländlichen Raum.

Im 2. Entwurf zur Neuaufstellung des Regionalplanes für den Planungsraum I (2025) sind für das Plangebiet ebenfalls keine weitergehenden Darstellungen enthalten.

1.4.3 Landschaftsrahmenplan

Laut Karte 2 des Landschaftsrahmenplanes für den Planungsraum I (2020) grenzt westlich des Plangebietes ein Gebiet Historischer Kulturlandschaften (hier: Knicklandschaft) an. In den Karten 1 und 3 sind für den Planbereich keine Darstellungen enthalten.

1.4.4 Flächennutzungsplan

Der rechtsverbindliche Flächennutzungsplan der Gemeinde Klappholz (2003) stellt den Plangeltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 6 überwiegend als Fläche für den Gemeinbedarf 'Sozialen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen‘ dar. Der südliche Planbereich wird als Grünfläche 'Sportplatz' dargestellt. Die geplanten Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 6 weichen im südlichen Plangebiet in der Art der Nutzung von den Darstellungen des gültigen Flächennutzungsplanes ab. Da der Bebauungsplan Nr. 6 im Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt und die städtebauliche Entwicklung der Gemeinde Klappholz durch die Planung nicht beeinträchtigt wird, wird der Flächennutzungsplan im Wege der Berichtigung angepasst (siehe Kap. 5). Entsprechend der Festsetzungen des Bebauungsplanes wird auch der südliche Teil des Geltungsbereiches im Flächennutzungsplan über eine 6. Änderung (Berichtigung) zukünftig als Fläche für den Gemeinbedarf 'Sozialen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen‘ dargestellt.