Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 6 der Gemeinde Klappholz "Bürgerhaus Dorfstraße" für das Gebiet des Grundstückes Dorfstraße 9

Begründung

3.3 Bauweise, überbaubare Grundstücksflächen

Bauweise

Im Plangebiet wird eine offene Bauweise festgesetzt, was dem Charakter der geplanten Bebauung sowie der Bebauung in der Umgebung entspricht.

Überbaubare Grundstücksflächen

Die überbaubare Grundstücksfläche wird durch eine Baugrenze festgesetzt. Die Ausweisung des Baufeldes ergibt sich aus der Lage der geplanten baulichen Anlagen in Bezug auf die vorhandene und die angestrebte Nutzung.

Um die Herstellung einer Terrasse für die Außengastronomie zu ermöglichen, ohne die Baugrenze in den erforderlichen Stellplatzbereich hinein zu vergrößern, erfolgt die Festsetzung, dass die Baugrenze im Norden für ebenerdige Terrassen um bis zu 3 m überschritten werden darf.

Die Baugrenze hält die erforderlichen Abstände zu Nachbargrenzen und Knicks ein.

3.4 Baugestalterische Festsetzungen

Die baugestalterischen Festsetzungen dieses Bebauungsplanes lassen einige Spielräume zu, um auf zukünftige Anforderungen für An- und Umbauten, Renovierungsarbeiten oder Erweiterungen flexibel reagieren zu können.

So wird nur die Dachneigung der Hauptgebäude auf einen Neigungswinkel von mindestens 20 und maximal 55 Grad begrenzt, um ortsuntypische Flachdächer auszuschließen und eine der Umgebung angepasste Dachgestaltung sicherzustellen. Nebendachflächen mit bis zu 20 % der Grundfläche des Gebäudes sind auch mit anderen Dachneigungen zulässig. Hiermit sollen weitere Gestaltungsmöglichkeiten eröffnet werden, um angemessene architektonische Lösungen für das Bürgerhaus entwickeln zu können.

Die vor genannte Vorschrift gilt nicht für Garagen, Carports und Nebenanlagen gem. § 14 BauNVO, da diese regelmäßig von untergeordneter Bedeutung sind.

Das Anbringen von Photovoltaik- und Solarthermieanlagen ist zulässig, um die Nutzung regenerativer Energieformen zu fördern.

3.5 Verkehrliche Erschließung

Die verkehrliche Anbindung ist weiterhin von der Dorfstraße aus gesichert. Die westliche (vorhandene) Zufahrt zwischen den Kopflinden kann weiterhin genutzt werden. Die östliche Zufahrt wird neu hergestellt.

Für das Vorhaben sind insgesamt 32 Stellplätze erforderlich. Von diesen sind 12 Stellplätze der Feuerwehr vorbehalten. Dieser Bereich ist in der Planzeichnung gesondert gekennzeichnet.

Zudem wird eine Festsetzung in den Bebauungsplan aufgenommen, nach der Stellplätze auch mit weniger als 3 m Abstand zu den Grundstücksgrenzen zulässig sind. Hiermit möchte die Gemeinde auch bei größeren Stellplatzanlagen die Herstellung der Stellplätze innerhalb der Abstandsflächen zu den jeweiligen Nachbargrundstücken ermöglichen. Mögliche Beeinträchtigungen der Nachbargrundstücke sind aus der Sicht der Gemeinde Klappholz hierbei nicht zu befürchten.