Planungsdokumente: Gemeinde Siebeneichen, 3. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet: "Nördl./östl. Friedhof, nördl. Schulstr., östl. Bahntrasse, westl. Richt. Roseburg, südl. Sportpl., östl./nördl. Büch.Weg"

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

Bestand Biotoptypen

Das Plangebiet wird im Westen durch die Gleise der Bahnverbindung Büchen-Ratzeburg und im Südwesten durch den Friedhof der Gemeinde begrenzt. Nach Osten erstreckt sich das Plangebiet in Richtung des „Roseburger Weges“ und umfasst in seinem mittleren und östlichen Teil das Gelände einer Grundschule sowie die Flächen des ehemaligen Freibades, das sich nördlich des Schulgeländes und südlich der weiter nördlich gelegenen Sportflächen der Gemeinde befand. Weiterhin sind vorhandene und künftige Zufahrten von der Schulstraße aus sowie ein ebenfalls an der Schulstraße geplanter Parkplatz mit einbezogen.

Die größten Flächenanteile im Untersuchungsgebiet nehmen landwirtschaftlich genutzte Flächen, Wald- und Gehölzbestände, Siedlungsbiotope und Brachflächen mit Ruderalfluren ein.

In der textlichen Beschreibung der Biotop- und Nutzungstypen wird konkret und detailliert auf die vorhandenen Biotoptypen eingegangen.

Bewertung der Biotop- und Nutzungstypen

Für die naturschutzfachliche Bewertung der Biotop- und Nutzungstypen werden folgende, allgemein gebräuchliche naturschutzfachliche Kriterien herangezogen:

Grad der Naturnähe,

Vorkommen seltener Arten,

Gefährdung bzw. Seltenheit,

Vollkommenheit und

zeitliche Ersetzbarkeit bzw. Wiederherstellbarkeit.

Anhand dieser Kriterien erfolgt eine Einstufung der im Untersuchungsgebiet festgestellten Biotoptypen. Für die Einstufung wird eine Skala zu Grunde gelegt, die sechs Wertstufen von 0 „ohne Biotopwert“ bis 5 „sehr hoher Biotopwert“ umfasst.

WertstufeDefinitionen / KriterienBiotoptypenSchutzstatus
5sehr hoher Biotopwert: sehr wertvolle, naturnahe Biotoptypen, Reste der ehemaligen Naturlandschaft mit vielen seltenen oder gefährdeten Artenim Plangebiet und in seiner näheren Umgebung nicht vorhanden
4hoher Biotopwert: naturnahe Biotoptypen mit wertvoller Rückzugsfunktion, extensiv oder nicht mehr genutzt; Gebiet mit lokal herausragender Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz
  • artenreicher Steilhang
gem. § 30 (2) BNatSchG i.V.m. § 21 (1) Nr. 5 LNatSchG geschützt
3mittlerer Biotopwert: relativ extensiv genutzte Biotoptypen innerhalb intensiv genutzter Räume mit reicher Strukturierung, hoher Artenzahl und einer, besonders in Gebieten mit hohem Anteil von Arten der Wertstufe 4, hohen Rückzugs- und/oder Vernetzungsfunktion; Gebiet mit lokaler Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz
  • sonstiger Laubwald auf bodensauren Standorten
  • sonstiges Feldgehölz
  • sonstiges Gebüsch
  • urbanes Gebüsch aus heimischen Arten
  • Baumreihe aus heimischen Baumarten
  • ältere Einzelbäume
  • sonstiger Sandmagerrasen (kleine und ruderalisierte Bestände)
  • lückiger Sandmagerrasen (kleine Bestände)
  • ruderale Staudenflur frischer Standorte
  • ruderale Grasflur (großflächige Bestände)

nur außerhalb:

  • Knicks
  • Feldhecken
ruderalisierter Bestand gem. § 30 (2) Nr. 3 BNatSchG geschützt gem. § 30 (2) BNatSchG i.V.m. § 21 (1) Nr. 4 LNatSchG geschützt
2niedriger Biotopwert: Nutzflächen oder Biotoptypen mit geringer Artenvielfalt, die Bewirtschaftungsintensität überlagert die natürlichen Standorteigenschaften, Vorkommen nur noch weniger standortspezifischer Arten; Lebensraum für euryöke Arten
  • Nadelholzforst
  • Feldgehölz mit hohem Nadelholzanteil
  • urbanes Gehölz mit gebietsfremden Arten
  • urbanes Gebüsch mit gebietsfremden Arten
  • ruderale Grasflur (kleine Bestände)
  • Nitrophytenflur
  • extensiv gepflegte Grünfläche

nur außerhalb:

  • strukturreicher Friedhof mit Altbaumbestand
  • Zierteich/Fischteich
1sehr niedriger Biotopwert: Biotoptypen ohne Rückzugsfunktion, intensiv genutzt, mit überall schnell ersetzbaren Strukturen; fast vegetationsfreie Flächen, extrem artenarm bzw. lediglich für einige wenige euryöke Arten von Bedeutung
  • Intensivacker
  • Straßenbegleitgrün ohne Gehölze
  • Unversiegelter Weg
  • Artenarmer Rasen
  • Sonstige Lagerfläche
  • Einzel-, Doppel- und Reihenhausbebauung einschließlich Garten
  • Gärten mit einfacher Struktur
  • Sonstige, nicht zu Wohnzwecken dienende Bebauung einschließlich intensiv genutzter Freianlagen (Spiel- und Sportbereiche)

nur außerhalb:

  • Landwirtschaftliche Lagerfläche
0ohne Biotopwert: überbaute oder vollständig versiegelte Flächen
  • Vollversiegelte Verkehrsfläche
  • Teilversiegelte Verkehrsfläche

nur außerhalb:

  • Gleisbett

Mit Ausnahme eines auf dem ehemaligen Freibad-Gelände vorhandenen ruderalisierten Sandmagerrasen-Bestandes befinden sich innerhalb des Plangebietes keine gesetzlich geschützten Biotope. Nach Osten grenzt jedoch ein artenreicher Steilhang direkt an. In der näheren Umgebung des Plangebietes sind weitere geschützte Biotope vorhanden, darunter Knicks (im Osten, entlang des Roseburger Weges) sowie Feldhecken und ein weiterer Magerrasen-Bestand im Norden (im Bereich der Sportflächen).

Pflanzenarten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie kommen im Untersuchungsgebiet nicht vor. Aufgrund der speziellen Standortansprüche der Arten: Apium repens (Kriechender Scheiberich) (Feuchtwiesen, Ufer), Luronium natans (Schwimmendes Froschkraut) (Gewässerpflanze), Oenanthe conioides (Schierlings-Wasserfenchel) (Süßwasserwatten), Hamatocaulis vernicosus (Firnisglänzendes Sichelmoos) (Moore, Nasswiesen, Gewässerufer) ist ein Vorkommen im Untersuchungsgebiet ausgeschlossen.

3.3.2. Topografie

Das Plangebiet ist weitestgehend eben und weist nur ein sehr geringes Gefälle in südliche Richtung von ca. 27,0 m ü.NHN im Norden und knapp 25,0 m ü.NHN im Süden (Schulstraße).