3.3.6. Erholung
Das Plangebiet selbst weist keine eigenständige Erholungsfunktion auf.
Das Plangebiet selbst weist keine eigenständige Erholungsfunktion auf.
Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes und seiner direkten Umgebung befinden sich nach derzeitigem Kenntnisstand keine gesetzlich geschützten Kulturdenkmale gemäß Denkmalschutzgesetz (DSchG).
Die derzeit landwirtschaftlich genutzten Flächen nordwestlich innerhalb des Geltungsbereiches befinden sich in privatem Eigentum. Die Flächen des ehemaligen Freibades auf denen derzeit Flüchtlinge untergebracht sind und die Flächen der Grundschule befinden sich in Gemeindeeigentum. Der Weg entlang des Friedhofes, die vorgelagerte Stellplatzfläche und die Schulstraße befinden sich ebenfalls im Eigentum der Gemeinde.