Planungsdokumente: Gemeinde Siebeneichen, 3. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet: "Nördl./östl. Friedhof, nördl. Schulstr., östl. Bahntrasse, westl. Richt. Roseburg, südl. Sportpl., östl./nördl. Büch.Weg"

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

9.1. Vorbemerkungen

Gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wird für die Belange des Umweltschutzes eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht nach Anlage 1 zu § 2 a in Verbindung mit § 2 Abs. 4 BauGB beschrieben werden.

Nachfolgend werden erste Aussagen zur Ausgangssituation im Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 3 „Nördlich und östlich des Friedhofes“ für das Gebiet nördlich und östlich des Friedhofes und südlich des Sportplatzes in der Gemeinde Siebeneichen und zur Planung aus Sicht des Umweltschutzes getroffen.

Eine Ergänzung und Vervollständigung erfolgt im weiteren Verfahren. Auch der Umweltbericht zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt im weiteren Verfahren.

9.1.1. Kurzbeschreibung der umweltrelevanten Inhalte der Bauleitplanung

Die Gemeinde Siebeneichen verfolgt mit der Aufstellung des Bebauungsplanes für das rd. 3,76 ha große, direkt nördlich und östlich des Friedhofes gelegene Gebiet das Ziel, die planungsrechtlichen Grundlagen zur Entwicklung eines attraktiven Wohngebietes und eines Sonstigen Sondergebietes mit der Zweckbestimmung „Kita und Grundschule“ zu schaffen. Erforderlich ist die Aufstellung, um der anhaltenden hohen Nachfrage nach Wohnbauland in der Gemeinde zu begegnen und gleichzeitig den Bau einer Kindertagesstätte in Erweiterung an die vorhandenen Grundschule in der Ortslage zu gewährleisten.

Hierzu hat die Gemeindevertretung in ihrer Sitzung vom 23.02.2023 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Nördlich und östlich des Friedhofes“ und die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Gemeinde Siebeneichen beschlossen. Eine kleinere Erweiterung des Plangeltungsbereiches um die Fläche der öffentlichen Parkplätze südlich des Friedhofes wurde in der Sitzung am 04.05.2023 beschlossen.

Um eine Überschreitung der im Landesentwicklungsplan vorgegebenen Wohnungsbauentwicklungsquote zu vermeiden und die Entwicklung von Wohnbauland nördlich des Friedhofes zu ermöglichen, wird im Rahmen der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes die bereits ausgewiesene Wohnbaufläche östlich und nördlich des Büchener Weges (Teilbereich 2) zurückgenommen.

Bei dem Plangebiet handelt es sich im westlichen Teil um eine nördlich an den Friedhof und östlich an die Bahnlinie Büchen - Ratzeburg angrenzende intensiv genutzte Ackerfläche mit im Westen, Süden und Osten angrenzender Ruderalvegetation.

Innerhalb des östlichen Teils des Plangebietes, der im Norden an einen Sportplatz und im Süden an die Schulstraße angrenzt, steht auf der Fläche eines ehemaligen Badeplatzes ein Umkleidegebäude (aktuell nicht genutzt) sowie ein Wohncontainer der als Flüchtlingsunterkunft genutzt wird. Die auf der Fläche des ehemaligen Freibades gelegenen Gehölzbestände werden primär von Ruderalfluren gesäumt.

Eine Waldfläche ragt von Nordosten aus in den Geltungsbereich hinein. Als weitere Gehölzbestände sind Baumreihen, Einzelbäume, Feldgehölze und Gebüsche innerhalb des östlichen Teils des Plangebietes zu benennen.

Direkt südlich des ehemaligen Badeplatzes angrenzend befindet sich die Grundschule mit umliegenden Spielbereich. Von Süden aus wird das Schulgelände ausgehend von der Schulstraße über eine asphaltierte Verkehrsfläche erschlossen.

Im Süden und Westen wird das Plangebiet durch eine Baumreihe aus Linden entlang der Grundstücksgrenze des Friedhofes mitgeprägt. Vorgelagert zu dieser Baumreihe verläuft längs der westlichen Plangebietsgrenze ein teilversiegelter Weg, der die Schulstraße und den derzeit ungenutzten Sportplatz mit der intensiv genutzten Ackerfläche im westlichen Teil des Plangebietes verbindet.

Es ist zu erwarten, dass mit der Entwicklung eines Wohngebietes, eines Sonstigen Sondergebietes mit der Zweckbestimmung „Kita und Grundschule“ und der Festsetzung von Verkehrsflächen ein hoher Grad an Überbauung und Versiegelung einhergeht, so dass sich der Gebietscharakter nach Umsetzung der Inhalte des Bebauungsplanes gegenüber dem Ausgangszustand erheblich verändern wird. Es wird infolge der Überplanung Veränderungen bei den Bodenfunktionen, beim Wasserhaushalt und beim Kleinklima geben; gleichfalls werden sich die Ausgangsbedingungen für Flora und Fauna sehr stark verändern und auch das Landschaftsbild wird sich vollständig wandeln.

9.1.2. Berücksichtigung fachgesetzlicher und -planerischer Ziele des Umweltschutzes

Fachgesetzliche Grundlagen

FachgesetzUmweltschutzzielBerücksichtigung im Bebauungsplanentwurf
Baugesetzbuch (BauGB)Berücksichtigung von Belangen des Umweltschutzes einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege Begrenzung von BodenversiegelungenFür das flächenintensive Vorhaben sollen vorbelastete, teilweise direkt an die Bahnlinie angrenzende Flächen genutzt werden, um höherwertige Landschaftsbereiche zu schonen. Im Gegenzug für den zu erwartenden Versiegelungsanteil werden Dachflächen begrünt.
Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG SH)Vermeidung von Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft Artenschutz gemäß § 44 BNatSchGDie Umsetzung des Bebauungsplanes geht zwangsläufig mit Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft einher, die aufgrund der Vorbelastung der Fläche weniger stark ins Gewicht fällt, als bei anderen Landschaftsflächen.
Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG)Sicherung und Wiederherstellung der Bodenfunktionen, Vorsorge gegen nachteilige Einwirkungen auf den BodenEs handelt sich bei der Ackerfläche, dem Spielbereich der Grundschule, dem ehemaligen Badeplatz und den bestehenden Erschließungsmöglichkeiten um einen bereits anthropogen überformten Boden mit durchschnittlicher bis geringer Bedeutung. Nachteilige Einwirkungen sind unvermeidbar, verbleibende Randbereiche werden geschont. Im Zuge der Planung kommt es durch den Rückbau von bestehender Bebauung zu einer Entsieglung.
Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG)Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen, Vorbeugung zur Vermeidung schädlicher UmwelteinwirkungenInnerhalb des Plangebietes sind nur Nutzungen zulässig, die hinsichtlich ihres Emissionspotenzials nicht als erheblich belästigend einzustufen sind.
Wasserhaushaltsgesetz (WHG) Landeswassergesetz (LWG SH)Erhaltung und Schutz der Gewässer als Bestandteil des Naturhaushalts, Lebensraum und LebensgrundlageFließgewässer sind vom Vorhaben nicht betroffen. Die Grundwasserneubildungsrate wird durch Maßnahmen wie grundstücksinterne Versickerung von Dachwasser und Wasser, welches auf befestigten Flächen auftrifft, gefördert.

Fachplanerische Grundlagen