Die Gemeinde Siebeneichen verfolgt mit der Aufstellung des Bebauungsplanes für das rd. 3,76 ha große, direkt nördlich und östlich des Friedhofes gelegene Gebiet das Ziel, die planungsrechtlichen Grundlagen zur Entwicklung eines attraktiven Wohngebietes und eines Sonstigen Sondergebietes mit der Zweckbestimmung „Kita und Grundschule“ zu schaffen. Erforderlich ist die Aufstellung, um der anhaltenden hohen Nachfrage nach Wohnbauland in der Gemeinde zu begegnen und gleichzeitig den Bau einer Kindertagesstätte in Erweiterung an die vorhandenen Grundschule in der Ortslage zu gewährleisten.
Hierzu hat die Gemeindevertretung in ihrer Sitzung vom 23.02.2023 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Nördlich und östlich des Friedhofes“ und die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Gemeinde Siebeneichen beschlossen. Eine kleinere Erweiterung des Plangeltungsbereiches um die Fläche der öffentlichen Parkplätze südlich des Friedhofes wurde in der Sitzung am 04.05.2023 beschlossen.
Um eine Überschreitung der im Landesentwicklungsplan vorgegebenen Wohnungsbauentwicklungsquote zu vermeiden und die Entwicklung von Wohnbauland nördlich des Friedhofes zu ermöglichen, wird im Rahmen der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes die bereits ausgewiesene Wohnbaufläche östlich und nördlich des Büchener Weges (Teilbereich 2) zurückgenommen.
Bei dem Plangebiet handelt es sich im westlichen Teil um eine nördlich an den Friedhof und östlich an die Bahnlinie Büchen - Ratzeburg angrenzende intensiv genutzte Ackerfläche mit im Westen, Süden und Osten angrenzender Ruderalvegetation.
Innerhalb des östlichen Teils des Plangebietes, der im Norden an einen Sportplatz und im Süden an die Schulstraße angrenzt, steht auf der Fläche eines ehemaligen Badeplatzes ein Umkleidegebäude (aktuell nicht genutzt) sowie ein Wohncontainer der als Flüchtlingsunterkunft genutzt wird. Die auf der Fläche des ehemaligen Freibades gelegenen Gehölzbestände werden primär von Ruderalfluren gesäumt.
Eine Waldfläche ragt von Nordosten aus in den Geltungsbereich hinein. Als weitere Gehölzbestände sind Baumreihen, Einzelbäume, Feldgehölze und Gebüsche innerhalb des östlichen Teils des Plangebietes zu benennen.
Direkt südlich des ehemaligen Badeplatzes angrenzend befindet sich die Grundschule mit umliegenden Spielbereich. Von Süden aus wird das Schulgelände ausgehend von der Schulstraße über eine asphaltierte Verkehrsfläche erschlossen.
Im Süden und Westen wird das Plangebiet durch eine Baumreihe aus Linden entlang der Grundstücksgrenze des Friedhofes mitgeprägt. Vorgelagert zu dieser Baumreihe verläuft längs der westlichen Plangebietsgrenze ein teilversiegelter Weg, der die Schulstraße und den derzeit ungenutzten Sportplatz mit der intensiv genutzten Ackerfläche im westlichen Teil des Plangebietes verbindet.
Es ist zu erwarten, dass mit der Entwicklung eines Wohngebietes, eines Sonstigen Sondergebietes mit der Zweckbestimmung „Kita und Grundschule“ und der Festsetzung von Verkehrsflächen ein hoher Grad an Überbauung und Versiegelung einhergeht, so dass sich der Gebietscharakter nach Umsetzung der Inhalte des Bebauungsplanes gegenüber dem Ausgangszustand erheblich verändern wird. Es wird infolge der Überplanung Veränderungen bei den Bodenfunktionen, beim Wasserhaushalt und beim Kleinklima geben; gleichfalls werden sich die Ausgangsbedingungen für Flora und Fauna sehr stark verändern und auch das Landschaftsbild wird sich vollständig wandeln.