Planungsdokumente: Gemeinde Siebeneichen, 3. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet: "Nördl./östl. Friedhof, nördl. Schulstr., östl. Bahntrasse, westl. Richt. Roseburg, südl. Sportpl., östl./nördl. Büch.Weg"

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

Landschaftsplan Gemeinde Siebeneichen

Der Landschaftsplan der Gemeinde Siebeneichen stellt das Plangebiet im westlichen Teil weitestgehend in seinem Bestand als Fläche für die Landwirtschaft dar. Der nordöstliche Teil des Plangebietes wird als Grünfläche dargestellt. Im südlichen Teil wird überwiegend eine Fläche für den Gemeinbedarf im Bestand als Schule sowie bereichsweise Grünfläche dargestellt.

Schutzgebiete

Das Plangebiet liegt nicht in einem Natura 2000-Gebiet und grenzt auch nicht an ein solches an. Das nächstgelegene Natura 2000-Gebiet ist das FFH-Gebiet „Nüssauer Heide“ (DE-2529-301), dessen Außengrenze in rd. 1,6 km Entfernung südlich des Plangebietes verläuft.

Östlich des Plangebietes befindet sich in einer Entfernung von rd. 5 km das EU-Vogelschutzgebiet „Langenlehsten“ (DE-2530-421).

Die nächstgelegenen Naturschutzgebiete sind die Gebiete „Büchener Sander“ und „Stecknitz-Delvenau-Niederung“ mit einer Entfernung von je 2,8 km zum Plangebiet.

In einer Entfernung von 310 m östlich zum Plangeltungsbereich liegt der „Naturpark Lauenburgische Seen“.

Eine Verbundsachse des landesweiten Schutzgebiets- und Biotopverbundsystems verläuft in einer Entfernung von > 30 m zur östlichen Plangebietsgrenze.

Im Nordosten innerhalb des Plangebietes befindet sich ein Sandmagerrasen, der gemäß § 30 Abs. 2 Nr. 3 BNatSchG gesetzlich geschützt ist. Ein weiterer gesetzlich geschützter Sandmagerrasen befindet sich auf dem nördlich zum Plangebiet gelegenen Sportplatz in einer Entfernung von 20 m. Im Osten grenzt ein Etwa 4 m hoher Steilhang an den Geltungsbereich, der gemäß § 30 (2) BNatSchG i.V.m. § 21 (1) Nr. 5 LNatSchG ebenfalls gesetzlich geschützt ist.

Flächennutzungsplan der Gemeinde Siebeneichen

Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Siebeneichen aus dem Jahre 1966 stellt den westlichen Teil des Plangebietes als Fläche für die Landwirtschaft dar. Dies entspricht auch der heutigen Nutzung. Die vorhandene Bahntrasse ist entsprechend im Flächennutzungsplan als „überörtliche Verkehrsfläche“ dargestellt. Der Teil des Plangebietes, der östlich an den Friedhof angrenzt, wird als Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Schule dargestellt, was ebenfalls der heutigen Nutzung entspricht.

Der nordöstliche Bereich des Plangebietes wird hingegen in der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes aus dem Jahr 1976 als Grünfläche mit der Zweckbestimmung Badeplatz dargestellt. Die südlich gelegene Grünfläche wird ebenfalls in der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes als Grünfläche dargestellt.

Die für die Planung erforderliche Änderung der Darstellungen des Flächennutzungsplanes erfolgt in einem regulären Verfahren. Im nächsten Verfahrensschritt werden eigenständige Begründungen zum Bebauungsplan und zur Änderung des Flächennutzungsplanes erarbeitet.

Im Rahmen der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt zudem die Rücknahme bereits ausgewiesener Wohnbauflächen östlich und nördlich des Büchener Weges (Teilbereich 2) um eine Überschreitung der im Landesentwicklungsplan vorgegebenen Wohnungsbauentwicklungsquote zu vermeiden und die Entwicklung von Wohnbauland nördlich des Friedhofes zu ermöglichen.

Unter Berücksichtigung der Änderung des Flächennutzungsplanes ist der Bebauungsplan Nr. 3 somit aus dem Flächennutzungsplan entwickelt.