Das Plangebiet liegt nicht in einem Natura 2000-Gebiet und grenzt auch nicht an ein solches an. Das nächstgelegene Natura 2000-Gebiet ist das FFH-Gebiet „Nüssauer Heide“ (DE-2529-301), dessen Außengrenze in rd. 1,6 km Entfernung südlich des Plangebietes verläuft.
Östlich des Plangebietes befindet sich in einer Entfernung von rd. 5 km das EU-Vogelschutzgebiet „Langenlehsten“ (DE-2530-421).
Die nächstgelegenen Naturschutzgebiete sind die Gebiete „Büchener Sander“ und „Stecknitz-Delvenau-Niederung“ mit einer Entfernung von je 2,8 km zum Plangebiet.
In einer Entfernung von 310 m östlich zum Plangeltungsbereich liegt der „Naturpark Lauenburgische Seen“.
Eine Verbundsachse des landesweiten Schutzgebiets- und Biotopverbundsystems verläuft in einer Entfernung von > 30 m zur östlichen Plangebietsgrenze.
Im Nordosten innerhalb des Plangebietes befindet sich ein Sandmagerrasen, der gemäß § 30 Abs. 2 Nr. 3 BNatSchG gesetzlich geschützt ist. Ein weiterer gesetzlich geschützter Sandmagerrasen befindet sich auf dem nördlich zum Plangebiet gelegenen Sportplatz in einer Entfernung von 20 m. Im Osten grenzt ein Etwa 4 m hoher Steilhang an den Geltungsbereich, der gemäß § 30 (2) BNatSchG i.V.m. § 21 (1) Nr. 5 LNatSchG ebenfalls gesetzlich geschützt ist.