Abb. 7: Ausschnitt Barsbüttel und Umgebung aus dem Regionalplan für den Planungsraum I Schleswig-Holstein Süd 1998
Der schleswig-holsteinische Planungsraum I umfasst die Kreise Pinneberg, Bad Segeberg, Stormarn und Herzogtum Lauenburg. Der Regionalplan in der Fassung von 1998 stellt die Konkretisierung der im Landesraumordnungsplan 1998 sowie im Entwurf zum Landesentwicklungsplan 2009 gefassten Ziele der Raumordnung dar. Es wird grundsätzlich zwischen „Grundsätzen“ (G) – der Abwägung zugänglichen Leitlinien – und „Zielen“ (Z) – der Abwägung nicht zugänglichen Festschreibungen – unterschieden. Diese werden im Folgenden entsprechend gekennzeichnet:
Grundlegende Ziele (G):
Es sollen die Siedlungstätigkeit auf die Entwicklungsachsen sowie auf weitere Schwerpunkte konzentriert werden, Natur- und Landschaftsräume freigehalten werden, der aktuellen Bevölkerungsentwicklung Rechnung getragen werden sowie Wohn- und Arbeitsstätten der vorhandenen Infrastruktur (ÖPNV, Straßen) zugeordnet werden.
Ordnungsräume um Hamburg und Lübeck (G):
Als Ordnungsräume - im Unterschied zu ländlichen Räumen - wird der Siedlungsraum im Umfeld Hamburgs definiert. Hier wird das gesamte Gemeindegebiet Barsbüttels erfasst. Innerhalb der Ordnungsräume werden Verdichtungsräume definiert - zu diesen gehört das Gemeindegebiet Barsbüttels nicht. Allerdings soll „in den Randbereichen der Verdichtungsräume zu deren Entlastung auf den Achsen oder anderen besonderen Siedlungsräumen eine besondere Entwicklung bzw. weitere Verdichtung“ vorgesehen werden. Der Ortsteil Barsbüttel wird im System der zentralen Orte als Stadtrandkern II. Ordnung eingestuft. Ihm wird damit die Funktion eines Schwerpunktes der Siedlungsentwicklung zugewiesen. Es soll eine „der zukünftigen Entwicklung angepasste Ausweisung von Flächen für Wohnen, Gemeinbedarf und Gewerbe“ in Verbindung mit einer „vorausschauenden Bodenvorratspolitik“ betrieben werden.
Naturräume und Kulturlandschaften (G):
Die vorhandenen Naturräume erfüllen wesentliche Funktionen zum Schutz des Naturhaushaltes, der Medien Wasser, Luft, Boden Fauna und Flora, des Landschaftsbildes und der Erholung. Sie sollen nachhaltig gesichert, gepflegt und entwickelt werden.
Regionale Grünzüge (Z):
Als regionale Grünzüge werden in der Karte dargestellt:
- der Bereich nördlich des Ortsteiles Barsbüttel bis zur Hamburger Grenze,
- der Verlauf des Stellauer Bachs östl. Stellau bis Stemwarde und der Glinder Au von nord-östl. Stemwarde über östl. Willinghusen / westl. Stemwarde bis an die südl. Gemeindegrenze bis zur Stadt Glinde sowie
- ein Bereich östlich Stellau.
Regionale Grünzüge haben innerhalb der Naturräume eine besondere Bedeutung für den Schutz der Naturfunktionen, insbesondere der Lebensräume für Fauna und Flora. In regionalen Grünzügen ist der Zersiedlung entgegen zu wirken und damit die Gliederung der Siedlungsräume zu stärken. Es soll nicht gesiedelt werden – nur Vorhaben, die mit den Schutzzielen vereinbar sind, sollen zugelassen werden.
Gebiete mit besonderer Bedeutung für Natur und Landschaft (G):
Als solches wird in der Karte der Verlauf des Stellauer Bachs und der Glinder Au bis an die Grenze zur Stadt Glinde dargestellt. Hier werden besonders wertvolle Lebensräume gekennzeichnet.
Vorranggebiete für den Grundwasserschutz (Z):
Als solches wird das gesamte Gemeindegebiet östlich der BAB 1 dargestellt. Der Schutz des Grundwassers und damit des Naturhaushaltes haben Vorrang gegenüber anderen Nutzungen. Es sind ausschließlich Vorhaben zulässig, die diesem Ziel nicht entgegenstehen.
Vorranggebiete für den Abbau oberflächennaher Rohstoffe (Sand und Kies) (Z):
Die Karte zeigt hier ein räumlich sehr begrenztes Gebiet südwestlich von Stemwarde. Die Vorkommen sollen zur Versorgung der Bevölkerung sparsam und schonend ausgebeutet werden. Der Abbau hat hier Vorrang vor allen anderen Nutzungen, allerdings können in Einzelfällen andere Nutzungen im Wege stehen. Er soll sich auf die Vorranggebiete beschränken. Ein Gebiet mit besonderer Bedeutung für den Abbau oberflächennaher Rohstoffe ist im Gemeindegebiet Barsbüttels nicht ausgewiesen.
Zentrale Orte und Stadtrandkerne (Z):
Der Ortsteil Barsbüttel wird im System der zentralen Orte als Stadtrandkern II. Ordnung eingestuft. Ihm wird damit die Funktion eines Schwerpunktes der Siedlungsentwicklung zugewiesen. Es soll eine „der zukünftigen Entwicklung angepasste Ausweisung von Flächen für Wohnen, Gemeinbedarf und Gewerbe“ in Verbindung mit einer „vorausschauenden Bodenvorratspolitik“ betrieben werden.
An Hamburg grenzende besondere Siedlungsräume (Z):
Mit der Einstufung als Stadtrandkern ist eine klar abgegrenzte und verbindliche Definition eines besonderen Siedlungsraumes - und damit der Geltungsbereich der Funktionen des Stadtrandkernes - verbunden.
„Die besonderen Siedlungsräume können an einer planmäßigen siedlungsstrukturellen Entwicklung über den allgemeinen Rahmen (örtlicher Bedarf) hinaus teilnehmen.“
Dieser umfasst ausschließlich den Ortsteil Barsbüttel von der Hamburger Grenze entlang der BAB 24 / 1 im Süden und Osten sowie des regionalen Grünzuges im Norden.
Land- und Forstwirtschaft (G):
Die Land- und Forstwirtschaft erfüllen in den Ordnungsräumen verstärkt Aufgaben von Naherholung, Landschaftspflege und ökologischer Freiraumsicherung. Flächenstilllegungen und Extensivierungen sollen dies unterstützen. Insbesondere in Grundwasserschutzgebieten sollen der Schutz vorhandener Waldgebiete sowie Neuwaldbildung gefördert werden.
Produzierendes Gewerbe (G):
Der Technologietransfer mit Forschungseinrichtungen und Universitäten soll zur qualitativen Arbeitsplatzverbesserung und damit zur Steigerung der Wertschöpfung und der Konkurrenzfähigkeit zu anderen Regionen gefördert werden. Um- und Nachnutzung sollen vorrangig behandelt, Neuausweisungen flächensparend vorgenommen werden. „Als wesentliches Steuerungselement sollen die Kommunen eine aktive Bodenbevorratungspolitik zur Sicherung ihrer ökonomischen Basis durchführen.“ Hierbei sollen kleine und mittlere Unternehmen - insbesondere Existenzgründer - bevorzugt werden. Neuausweisungen sollten in Stadtrandkernen - wie Barsbüttel Ort - in städtebaulich verträglicher Zuordnung zu Wohnflächen und geeigneter Zuordnung zur Verkehrsinfrastruktur vorgenommen werden.
Dienstleistung und Tourismus (G):
Vor dem Hintergrund des fortschreitenden Wandels von der Industrie- zur Dienstleistungsgesellschaft sollen bei der Ansiedlung von Arbeitsstätten produktionsnahe Dienstleistungen in enger räumlicher Zuordnung vor allem in den zentralen Orten (Ortsteil Barsbüttel) angesiedelt werden. Hier ist mit einem erheblichen Flächenbedarf zu rechnen. Tourismusformen wie bspw. „Ferien auf dem Bauernhof“ sollen erhalten und gefördert werden.
Öffentlicher Personennahverkehr (G):
Ein Anschluss Barsbüttels an den schienengebundenen ÖPNV ist auch langfristig nicht vorgesehen. Allerdings wird dies für Glinde / Oststeinbek angestrebt, was mittelbar auch für den Ortsteil Barsbüttel und Willinghusen nutzbringend sein könnte. Es ist ein Ausbau des Busnetzes als Zubringerfunktion zum schienengebundenen ÖPNV anzustreben (U-Bahn Wandsbek-Markt). Die Siedlungsentwicklung soll sich schwerpunktmäßig an den leistungsstarken Linien des ÖPNV orientieren.
Straßenverkehr (Z):
Die im Regionalplan geforderten Maßnahmen sind im Wesentlichen umgesetzt.
Entlastung der Wohnorte von regionalem und überregionalem Verkehr durch:
- Schaffung einer südlichen Ortsumgehung des Kernortes Barsbüttel mit Anbindung der K29 an die BAB 1,
- Verlängerung der K80 bis zu einer Verknüpfung mit der K29 Richtung Barsbüttel und Stemwarde sowie Anbindung beider an die BAB 1. Folgendes ist zu beachten:
- Die Trasse für eine spätere mögliche Anbindung an den Hamburger Ring 3 (Höltigbaum) ist weiterhin freizuhalten.
Radverkehr (G):
Das Wegenetz soll ausgebaut und engmaschiger gestaltet werden.
Post und Telekommunikation (G):
Anlagen und Trassen sollen berücksichtigt, wenn notwendig auch zusätzlich neu geschaffen werden, bauliche Entwicklung aber nicht einschränken.
Energiewirtschaft (G):
Das Potenzial aller Formen erneuerbarer Energien soll vermehrt genutzt werden.
Windenergienutzung (G):
Es ist das Ziel des Landes Schleswig-Holstein, die Windenergie vermehrt zu nutzen und von einer Anschlusskapazität von 630 MW im Jahr 1998 eine Steigerung auf 1200 MW für 2010 zu erzielen. 2008 war eine Anschlusskapazität von 2508 MW erreicht. Die Karte weist Eignungsgebiete aus, außerhalb derer keine Windenergieanlage errichtet werden soll. Ein solches Eignungsgebiet ist in der Gemeinde Barsbüttel nicht verzeichnet. Grundsätzlich sollen Eignungsgebiete Mindestabstände zum Siedlungsraum einhalten, nicht in regionalen Grünzügen oder Naturschutzgebieten stehen.
Bildung (G):
Die Versorgung der Bevölkerung mit allen Formen der allgemeinbildenden sowie der beruflich bildenden Schulen wird gesondert im Schulentwicklungsplan erfasst. Im Planungsraum wird kein akuter Bedarf gesehen, die Bestände sind allerdings in den zentralen Orten – Ortsteil Barsbüttel – zu sichern.
Soziales, Gesundheitswesen und Jugendhilfe (G):
„Die vorhandenen Einrichtungen sind, soweit sie bedarfsgerecht sind, langfristig zu sichern, weitere Einrichtungen dem Bedarf entsprechend auszubauen.“