Verfahrensvermerke
- Aufgestellt aufgrund des Aufstellungsbeschlusses der Gemeindevertretung vom 28.05.2009. Die ortsübliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses erfolgte am 04.04.2011 in der Stormarnbeilage des Hamburger Abendblattes.
- Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB wurde in der Zeit vom 06.04.2011 bis 11.05.2011 durchgeführt.
- Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die von der Planung berührt sein können, wurden gemäß § 4 Abs. 1 i.V.m. § 3 Abs. 1 BauGB am 06.04.2011 unterrichtet und zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.
- Der Planungsausschuss hat am 08.07.2014 den Entwurf des F-Planes und die Begründung beschlossen und zur Auslegung bestimmt.
- Der Entwurf des F-Planes und die Begründung haben in der Zeit vom 08.09.2014 bis 31.10.2014 während der Öffnungszeiten der Verwaltung nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegen.
Die öffentliche Auslegung wurde mit dem Hinweis, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist von jedermann schriftlich oder zur Niederschrift geltend gemacht werden können, am xx.xx.2014 in der Stormarnbeilage des Hamburger Abendblattes ortsüblich bekannt gemacht.
- Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die von der Planung berührt sein können, wurden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB am 28.08.2014 zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.
- Der Entwurf des F-Planes wurde nach der öffentlichen Auslegung geändert. Der erneute Entwurf und die Begründung haben in der Zeit vom xx.xx.xxxx bis xx.xx.xxxx während folgender Zeiten (Tage, Stunden) gemäß § 4a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich Ausgelegen. Die öffentliche Auslegung wurde mit Hinweis, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist von allen Interessierten schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden können, am xx.xx.xxxx in … (Zeitung, Bekanntmachungsblatt, Internet) – bei Bekannmachuhng durch Aushang: in der Zeit vom … bis… durch Aushang – ortsüblich bekannt gemacht. (zusätzlich bei Bereitstellung im Internet: Auf die Bereitstellung im internet wurde am … in … (Zeitung)/ durch Aushang hingewiesen.)
- Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die von der Planung berührt sein können, wurden gemäß § 4a Abs. 3 BauGB am xx.xx.xxxx erneut zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.
- Die Gemeindevertretung hat die abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange am ... geprüft. Das Ergebnis wurde mitgeteilt.
- Die Gemeindevertretung hat den F-Plan am ... beschlossen und die Begründung durch Beschluss gebilligt.
- Der Bürgermeister hat die Übereinstimmung der dem Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein zur Genehmigung zugeleiteten Fassung des F-Plans einschließlich Planzeichnung mit der durch die planende Gemeinde beschlossene Fassung durch seine Unterschrift bestätigt.
- Das Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein hat den F-Plan mit Bescheid ... vom ... Az.: ... – mit Nebenbestimmungen und Hinweisen – genehmigt.
- Die Gemeindevertretung hat die Nebenbestimmungen durch Beschluss vom ... erfüllt, die Hinweise sind beachtet. Das Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein hat die Erfüllung der Nebenbestimmungen mit Bescheid vom ... Az.: ... bestätigt.
- Die Erteilung der Genehmigung des F-Planes sowie die Stelle, bei der der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung auf Dauer während der Sprechstunden von allen Interessierten eingesehen werden kann und die über den Inhalt Auskunft erteilt, wurden am ... (vom ... bis ...) ortsüblich bekannt gemacht. In der Bekanntmachung wurde auf die Möglichkeit einer Geltendmachung von Verfahrens- und Formverstößen und von Mängeln der Abwägung sowie auf die Rechtsfolgen (§ 215 Abs. 2 BauGB) hingewiesen. Der F-Plan wurde mithin am ... wirksam.
Gemeinde Barsbüttel, den
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Unterschrift Bürgermeister