6.1. Schallschutz
Emissionskontingente
= Teilfläche Nr. 1 – 9
Zulässig sind Vorhaben (Betriebe und Anlagen), deren Geräusche die in der folgenden Tabelle angegebenen Emissionskontingente LEK weder tags (6:00 bis 22:00 Uhr) noch nachts (22:00 bis 6:00 Uhr) überschreiten.
Teilfläche | Emissionskontingente LEK | |
Tag | Nacht | |
dB(A)/m² | dB(A)/m² | |
TF 1 | 63 | 55 |
TF 2 | 63 | 55 |
TF 3 | 63 | 54 |
TF 4 | 63 | 55 |
TF 5 | 63 | 48 |
TF 6 | 63 | 46 |
TF 7 | 63 | 46 |
TF 8 | 63 | 55 |
TF 9 | 63 | 50 |
Die Emissionskontingente LEK einiger Teilflächen sind um die folgenden Zusatzkontingente LEK,ZUS in angegebene Richtungen zu erhöhen:
Teilfläche | Richtung gegen Nord | Zusatzkontingente LEK,ZUS | |
Tag | Nacht | ||
dB(A)/m² | dB(A)/m² | ||
TF 5 | 90° bis 0° | 0 | 2 |
TF 6 | 90° bis 0° | 0 | 4 |
TF 7 | 0°bis 90° | 0 | 4 |
Der rechnerische Zusammenhang zwischen den festgesetzten Emissionskontingenten LEK, den Zusatzkontingenten LEK,ZUS und den Immissionskontingenten an den maßgeblichen Immissionsorten ergibt sich aus der Größe der in Anspruch genommenen Fläche des Vorhabens und der DIN 45691:2006-12 mit zusätzlicher Berücksichtigung der Bodendämpfung nach Nr. 7.3.2 sowie der Luftabsorption nach Nr. 7.2 der DIN ISO 9613-2:1999-10 bei einer Schallausbreitungsfrequenz von 500 HZ, einer Emissionshöhe von 1,0 m und einer Immissionshöhe von 5,5 m. Das Raumwinkelmaß beträgt 3 dB(A) für eine halbkugelförmige Schallausbreitung.
Ein Vorhaben erfüllt auch dann die schalltechnischen Festsetzungen des Bebauungsplanes, wenn der Beurteilungspegel Lr den Immissionsrichtwert nach TA Lärm an den maßgeblichen Immissionsorten um mindestens 15 dB unterschreitet (Relevanzgrenze).
Passiver Schallschutz
Für Büroräume in allen Gebieten sind passive Schallschutzmaßnahmen als Vorkehrungen gegen schädliche Umweltauswirkungen vorzusehen. Es sind die folgenden Lärmpegelbereiche vorzusehen, deren Nachweis der Anforderungen nach DIN 4109 „Schallschutz im Hochbau“ in aktueller Fassung im Einzelfall zu führen ist.
Teilfläche | Lärmpegelbereich |
1 - 9 | LPB IV |