Planungsdokumente: Bebauungsplan der Gemeinde Großensee Nr. 2 - Aufhebung und Neuaufstellung

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

2.2. Übergeordnete und vorangegangene Planungen

2.2.1. Ziele der Raumordnung und Landesplanung

Die Gemeinde Großensee wird im Landesentwicklungsplan 2010 (LEP) im Ordnungsraum von Hamburg dargestellt. Zudem befindet sich Großensee innerhalb eines 10 km-Umkreises um das Mittelzentrum Ahrensburg. Die Gemeinde befindet sich im Wander- und Naherholungsgebiet der Stormarnschen Schweiz und ist als solche Bestandteil eines Entwicklungsraumes für Tourismus und Erholung. Östlich Großensees stellt der Landesentwicklungsplan einen Vorbehaltraum für Natur und Landschaft dar.

Im Hinblick auf die wohnbauliche Entwicklung der Gemeinden Schleswig-Holsteins legt der Landesentwicklungsplan insbesondere folgende Kriterien fest:

Grundsätzlich ist es allen Gemeinden im Land möglich, neue Wohnungen zu bauen. Art und Umfang der wohnbaulichen Entwicklung sollen sich am örtlichen Bedarf und den Voraussetzungen orientieren (Ziffer 2.5.2 Abs. LEP 2010). Hierbei sind insbesondere die demographischen Veränderungen zu berücksichtigen. In diesem Kontext ist gerade Wohnraum für ältere Menschen in einem entsprechenden Umfang zur Verfügung zu stellen (Ziffer 2.5.1 Abs. 2 LEP 2010).

Schwerpunkte des Wohnungsbaus sind die zentralen Orte sowie die Stadtrandkerne auf den Siedlungsachsen (Ziffer 2.5.2 Abs. 2 LEP 2010).

Für die Gemeinden, die keine Schwerpunkte der Siedlungsentwicklung sind, ist es möglich, im Zeitraum von 2010 bis 2025 bezogen auf ihren Wohnungsbestand am Stichtag 31.12.2009 neue Wohnungen im Umfang von bis zu 15 % in Ordnungsräumen und bis zu 10 % in ländlichen Räumen zu bauen.

Grundsätzlich sollen neue Bauflächen nur in guter räumlicher und verkehrsmäßiger Anbindung an vorhandene und im baulichen Zusammenhang bebaute, tragfähige Ortsteile in Form behutsamer Siedlungsabrundungen ausgewiesen werden. Zudem wird eine gute Einbindung neu zu schaffender Bauflächen in die Landschaft als bedeutsam erachtet (Ziffer 2.7 Abs. 2 LEP 2010).

Abbildung 1: Ausschnitt aus dem Landesentwicklungsplan

2.2.2. Regionalplan

Der Regionalplan für den Planungsraum I (Fortschreibung 1998) stellt die Gemeinde Großensee analog zum Landesentwicklungsplan im Ordnungsraum zu Hamburg und als Bestandteil der Metropolregion Hamburg dar. Die Gemeinde liegt innerhalb eines als Schwerpunktbereich für die Erholung ausgewiesenen Gebietes. Außerdem befindet sie sich inmitten eines regionalen Grünzuges.

Zudem grenzt die Gemeinde westlich an ein Vorranggebiet für den Naturschutz sowie an ein Gebiet mit besonderer Bedeutung für Natur und Landschaft.

Der Regionalplan sieht vor, dass sich die weitere Entwicklung im Ordnungsraum zu Hamburg entlang von Achsen vollziehen soll. Die auch die Gemeinde Großensee einschließenden Räume zwischen diesen Achsen sollen in ihrer landschaftsbetonenden Struktur erhalten bleiben und in ihrer Funktion als Wohnorte für die Bevölkerung, als ökologische Funktions- und Ausgleichsräume, Naherholungsgebiete, Standorte für Land- und Forstwirtschaft und für den Ressourcenschutz gesichert werden.

Abbildung 2: Ausschnitt aus dem Regionalplan