Planungsdokumente: 5. Änderung des Flächennutzungsplans "Windenergiegebiet Kasmark" der Gemeinde Loose

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

1. Grundlagen

1.1. Anlass und Erfordernis der Planaufstellung, Ziele und Zwecke der Planung

Die Gemeinde Loose möchte zur Förderung der Energiewende in ihrem Gemeindegebiet weitere Flächen für erneuerbare Energien - konkret Flächen für Windenergieanlagen - ausweisen.

Ausweislich einer Potenzialflächenermittlung, die im Zuge der Aufstellung des Regionalplans für den Planungsraum II zum Sachthema Windenergie an Land im Jahr 2020 durch die Landesregierung erarbeitet wurde, sind im westlichen Teil des Gemeindegebiets gute Voraussetzungen für die Errichtung und den Betrieb von Windenergieanlagen gegeben. Seinerzeit wurde im Bereich des Plangebiets die Potenzialfläche PR2_RDE_014 kartiert. Die Fläche wurde bei der Beschlussfassung des Regionalplans durch die Landesplanung in einer Abwägungsentscheidung indes nicht als Vorranggebiet berücksichtigt.

Derzeit stellt die Landesregierung den neuen Landesentwicklungsplan Windenergie (LEP Windenergie) auf. Der Entwurf wurde im Juni 2024 veröffentlicht. Die dort beschriebenen, in Aufstellung befindlichen Ziele und Grundsätze der Raumordnung sollen zukünftig bestimmen, wo und in welcher Form das Land und die Gemeinden neue Windenergiegebiete ausweisen dürfen. In der mit diesem Entwurf veröffentlichten, unverbindlichen Potenzialflächenkarte der Gebiete, die sich unter Berücksichtigung der in Aufstellung befindlichen neuen landesplanerischen Ziele und Grundsätze grundsätzlich für die Windenergie eignen würden, sind auch die Flächen des von der Gemeinde vorgesehenen Windenergiegebiets Kasmark vollständig erfasst.

Der Regionalplan für den Planungsraum II (Kreise Plön und Rendsburg-Eckernförde, kreisfreie Städte Kiel und Neumünster) zum Sachthema Windenergie an Land wird derzeit anhand der in Aufstellung befindlichen Ziele und Grundsätze des LEP Windenergie überarbeitet. Bis zum Inkrafttreten des überarbeiteten Regionalplans ist der Regionalplan zum Sachthema Windenergie an Land aus dem Jahr 2020 anzuwenden und es gelten die dort festgelegten Windvorranggebiete, verbunden mit einer Ausschlusswirkung außerhalb dieser Gebiete.

Da der Zeithorizont bis zum Inkrafttreten des neuen Regionalplans zum Sachthema Windenergie an Land und der darin festgelegten Windenergiegebiete nicht absehbar ist, macht die Gemeinde Loose vorliegend von ihrer vom Bundesgesetzgeber erteilten Ermächtigung nach § 245e Abs. 5 Baugesetzbuch Gebrauch, mit der 5. Änderung des Flächennutzungsplans ein Windenergiegebiet gemäß § 2 Nr. 1 des Windenergieflächenbedarfsgesetzes auszuweisen. Parallel zum Verfahren der 5. Änderung des Flächennutzungsplans wird die Gemeinde daher über die Amtsverwaltung einen Antrag auf Zielabweichung gemäß § 13b Landesplanungsgesetz Schleswig-Holstein bei der Landesplanung stellen.

Derzeit sind im Flächennutzungsplan der Gemeinde Loose für den Bereich des Plangebiets Flächen für die Landwirtschaft dargestellt. Zukünftig sollen überlagernd Flächen für Windenergieanlagen als Zusatznutzung (Windenergiegebiet) dargestellt werden. Mit der Änderung sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von Windenergieanlagen unter weitestgehendem Erhalt der landwirtschaftlichen Nutzung geschaffen werden.

1.2. Lage und Abgrenzung des Änderungsbereichs

Das Plangebiet der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Loose befindet sich im Kreis Rendsburg-Eckernförde nordwestlich der Bundesstraße B203 (Schwansenstraße), nordöstlich Kasmarkerschmiede, östlich der Landesstraße L27 (Riesebyer Straße / Kratt), südöstlich der Kreisstraße 58 (Hummelweth / An der Au).

Der räumliche Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung hat eine Größe von insgesamt 134 Hektar.

Er umfasst die Flurstücke 6/3, 13, 21, 30, 35 und Teile der Flurstücke 1, 2, 5/18 ,6/5, 9, 13/5, 18/2, 31, 32, 33, 34 der Gemarkung Kasmark; sowie Teile des Flurstückes 5/11 der Gemarkung Erichshof.

Abb. 1: Luftbild mit Abgrenzung des Plangebietes zur 5. Änderung des Flächennutzungsplans