4.1.5. Teilaufstellung des Regionalplans für den Planungsraum II, (Sachthema Windenergie an Land)
Am 29. Dezember 2020 hat die Landesregierung den Regionalplan für den Planungsraum II zum Sachthema Windenergie an Land beschlossen. Am 07.06.2023 hat das OVG Schleswig Normenkontrollanträge gegen den Regionalplan für den Planungsraum II (Kreise Plön und Rendsburg-Eckernförde, kreisfreie Städte Kiel und Neumünster) als unbegründet abgewiesen. Die Urteile sind rechtskräftig. Damit kommt der Plan mit seiner Ausschlusswirkung außerhalb der Vorranggebiete bis zur Aufstellung eines neuen Regionalplans, längstens aber bis zum 31. Dezember 2027, weiter zur Anwendung.
Für den Regionalplan erfolgte im Jahr 2020 die Teilaufstellung zum Sachthema der Windenergie an Land (vgl. Kapitel 5.7, Z1, S. 1+2):
„Zur räumlichen Steuerung der Errichtung von Windkraftanlagen an Land sind in der anliegenden Karte Vorranggebiete mit der Wirkung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung (Vorranggebiete Windenergie) festgelegt. Raumbedeutsame Windkraftanlagen dürfen nur in diesen Gebieten errichtet und erneuert werden.“
In der Kartendarstellung des Regionalplans (vgl. Abb. 5) sind neben Vorranggebieten für die Windenergie (schwarz schraffiert ohne Außenlinie) auch solche für das Repowering (schwarz schraffiert mit Außenlinie) ausgewiesen.
In der Begründung zum Regionalplan wird erläutert, dass die Wahl der Standorte nach den landesplanerisch vorgegebenen Kriterien erfolgte und im gesamträumlichen Plankonzept dokumentiert ist. Im Zuge der Aufstellung des Regionalplans Wind im Jahr 2020 wurden durch die Landesplanung im Gemeindegebiet drei Potenzialflächen für Windenergienutzung identifiziert.
Das Vorranggebiet 'PR2_RDE_009' liegt überwiegend auf dem Gemeindegebiet der nördlich benachbarten Gemeinde Rieseby und nur zu einem kleinen Teil in Loose.
Das Vorranggebiet 'PR2_RDE_012' umfasst zwei Teilflächen und erstreckt sich etwa zur Hälfte auch auf die östliche Nachbargemeinde Waabs.
Die Potenzialfläche PR2_RDE_014 ist seinerzeit nach Angaben der Landesplanung im Wesentlichen aus folgenden Abwägungsgründen nicht als Vorrangfläche in den Regionalplan übernommen worden:
Teile der Fläche würden in einem potenziellen Beeinträchtigungsbereich im 3.000 m Radius um einen Seeadlerhorst liegen,
eine Sichtbeeinträchtigung („Umfassungssituation“) könne im Zusammenhang mit den beiden anderen Vorranggebieten im Gemeindegebiet eintreten,
die Potenzialfläche liege im Stadt-Umland-Bereich von Eckernförde, der als Siedlungs- und Versorgungsschwerpunkt weiterentwickelt werden solle,
der Umgebungsbereich des UNESCO-Welterbe Danewerk/Haithabu könne beeinträchtigt werden.
Abb. 5: Ausschnitt aus dem Regionalplan 2020 (Teilaufstellung Windenergie) für den Planungsraum II (Plangebiet in Rot hervorgehoben)
Das geplante Windenergiegebiet ist also im derzeit gültigen Regionalplan nicht als Vorranggebiet für die Windenergie festgelegt. Dies bedeutet, dass für die Ausweisung des vorgesehenen Windenergiegebietes im Flächennutzungsplan der Gemeinde Loose ein Antrag auf Zielabweichung zu stellen ist.