Planungsdokumente: 5. Änderung des Flächennutzungsplans "Windenergiegebiet Kasmark" der Gemeinde Loose

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

4.5. Nach Naturschutzrecht geschützte Flächen und Biotope, FFH-Gebiete, Natura 2000

  • Siehe Umweltbericht -

4.6. Sonstige rechtlich beachtliche Rahmenbedingungen

Altlasten

Für das Plangebiet sind keine Hinweise auf etwaige Altlasten bekannt. Das Plangebiet ist nicht im Altlastenkataster der unteren Bodenschutzbehörde des Kreises Rendsburg-Eckernförde registriert.

Kampfmittel

Die Gemeinde Loose gehört nicht zu den durch Bombenabwürfe im 2. Weltkrieg in besonderem Maße betroffenen Gemeinden. Aus diesem Grund ist ein Vorkommen von Kampfmitteln im Plangebiet nicht wahrscheinlich und eine Untersuchung auf ein mögliches Vorkommen von Kampfmitteln entbehrlich.

Artenschutz

Für den Bebauungsplan sind bei der Umsetzung von Vorhaben die Vorschriften für besonders und streng geschützte Tier- und Pflanzenarten entsprechend § 44 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) zu beachten. Das Plangebiet selbst hat keine besondere Bedeutung für die Avifauna; dort sind keine Nahrungsgebiete oder Brutvogelgebiete verzeichnet. Rund 2.750 Meter südlich des Plangebietes befindet sich ein Seeadlerhorst am Hemmelmarker See. Der Nahbereich des Standortes sowie der artspezifische zentrale Prüfbereich von 2.000 Metern werden durch die Planung der Windkraftanlagen nicht beeinträchtigt. Lediglich der erweiterte Prüfbereich überlagert sich im Südosten mit der Potenzialfläche. Eine mögliche Betroffenheit wird im Planverfahren geprüft (vgl. Umweltbericht).

Waldrecht

Gemäß § 24 Abs. 1 LWaldG ist es verboten, Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB in einem Abstand von weniger als 30 Metern vom Wald (Waldabstand) durchzuführen. Ziel dieser Regelung ist die Verhütung von Waldbränden, die Sicherung der Waldbewirtschaftung und der Walderhaltung sowie die Würdigung der besonderen Bedeutung von Waldrändern für den Naturschutz. Des Weiteren sollen bauliche Anlagen vor Gefahren durch Windwurf oder Waldbrand gesichert werden. Der Waldabstand ist bei der Abgrenzung des Windenergiegebietes berücksichtigt worden.

Denkmalschutz

Im nördlichsten Abschnitt des Geltungsbereiches der Änderung des Flächennutzungsplanes befindet sich mit einem Megalithgrab ein oberirdisches Denkmal. Mit einem weiter östlich gelegenen Grabhügel befindet sich ein zweites Denkmal angrenzend in etwa 50 Metern Entfernung zum Plangebiet.

5. Inhalt der Flächennutzungsplanänderung