8.2. Landschaftsrahmenplan
Der Landschaftsrahmenplan für den Planungsraum I (Stand September 1998) stellt im Bereich der Abrundungssatzung folgendes dar:
Der Geltungsbereich liegt in einem Gebiet mit besonderer Erholungseignung. Dies sind Landschaftsteile, die sich aufgrund der Landschaftsstruktur, insbesondere der Zugänglichkeit der Landschaft als Freizeit- und Erholungsräume eignen. Diese Gebiete weisen eine ausgeprägte landschaftliche Vielfalt und ein abwechslungsreiches Landschaftsbild auf.
Die Landschaftsräume östlich, westlich und südlich von Lütjensee (somit auch der Geltungsbereich) sind als „Gebiete mit besonderen ökologischen Funktionen“ dargestellt. Das sind Gebiete, „…in denen der Zustand der Gesamtheit der natürlichen Faktoren weitgehend unberührt ist oder überwiegend von im ökologischen Sinne extensiven Nutzungsformen geprägt wird…“
Nördlich und südlich der Grönwohlder Straße sind Feuchtgebiete dargestellt. Dies sind die seinerzeit durch die Biotopkartierung des Landes erfassten Feucht- und Trockengebiete (Moore, Sümpfe, Brüche, Heiden, Dünen, Trockenrasen). Die dargestellten Feuchtgebiete liegen außerhalb des Geltungsbereiches.
Südlich der Trittauer Straße (außerhalb des Geltungsbereiches) ist ein Schwerpunktbereich des Schutzgebiets- und Biotopverbundsystems dargestellt. Dabei handelt es sich um das FFH-Gebiet „Großensee, Mönchsteich, Stenzer Teich“ (siehe Abschnitt ). Gemäß digitalem Landwirtschafts- und Umweltatlas des Landes Schleswig-Holstein ist der westliche Teil des Geltungsbereiches Bestandteil einer Nebenverbundachse.