2.1.4. Flächennutzungsplan
Für die Gemeinde Lütjensee gilt der genehmigte Flächennutzungsplan aus dem Jahr 2006. Der Flächennutzungsplan weist die im Zuge der Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1 zu überplanende Fläche zu großen Teilen als Wohnbaufläche (W) aus. Im Südosten des Plangebietes wird ein Teilbereich als Grünfläche dargestellt.
Im der Begründung zum vorbereitenden Bauleitplan ist der Kuckucksberg bereits als attraktives Wohngebiet mit einer geschützten bewaldeten Hanglage und flächenmäßig großen Wohngrundstücken beschrieben. Im Planverfahren bescheinigte die zuständige Forstbehörde der östlich der Großenseer Straße gelegenen Fläche einen Waldstatus. Gemäß der Einstufung durch das LLUR wird diese Fläche in der Planzeichnung des Bebauungsplans als Fläche für Wald festgesetzt. Durch die Ausführungen in der Begründung zum Flächennutzungsplan sowie den Darstellungen im Landschaftsplan entspricht die Planung auch in diesem Bereich dem Entwicklungsgebot nach § 8 (2) BauGB, da die Grundkonzeption des vorbereitenden Bauleitplanes weiterhin gewahrt bleibt.
Umgeben wird das Plangebiet im Nordwesten, Osten und Südosten von Wohnbauflächen, im Norden und Westen von Grünflächen sowie im Süden von Flächen für die Landwirtschaft. Zudem grenzt die Planfläche im Süden an ein geschütztes Biotop.
Abbildung 4: Ausschnitt aus dem Flächennutzungsplan