Planungsdokumente: Lütjensee - B-Plan 17, 1. Änderung (Dwerkaten)
Begründung
5.1 Einleitung
Die Aufgabe des Umweltberichtes liegt darin, die Umweltbelange in den Planungsprozess einzustellen und die Ergebnisse der Umweltprüfung zu dokumentieren. Die Inhalte des vorliegenden Umweltberichtes sind entsprechend den Vorgaben der Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB zusammengestellt worden.
In der Umweltprüfung sollen die möglichen Auswirkungen des Planungsvorhabens (hier Bebauungsänderung: ausnahmsweise Zulässigkeit von Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke gem. § 8 Abs. 3 Nr. 2 BauNVO) auf die Umwelt untersucht und deren Erheblichkeit verbal-argumentativ hergeleitet werden. Dabei werden die Auswirkungen des neuen Planrechts gegenüber dem zurzeit geltenden betrachtet.
Bei der vorliegenden 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 handelt es sich lediglich um eine textliche Änderung, die nicht zu negativen Auswirkungen auf die Umweltbelange führt. Eine Bebauungsmöglichkeit wurde bereits durch die Festsetzungen des Ursprungsbebauungplanes vorbereitet. Da die 1. Änderung weder im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB noch im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB Verfahren aufgestellt werden kann, muss formal gemäß den § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB eine Umweltprüfung durchgeführt und die Ergebnisse in einem Umweltbericht dargestellt werden.
Grundlegende Informationen zur Umwelt und zu den Umweltauswirkungen des Ursprungsbebauungsplanes Nr. 17 wurden bereits in dem aufgestellten Grünordnungsplan ermittelt und im Rahmen der Aufstellung des Ursprungsbebauungsplanes berücksichtigt.
5.1.1 Kurzdarstellung der Inhalte und Ziele der Planung
Der Geltungsbereich der 1. Änderung befindet sich im Ortsteil Dwerkaten, südlich der Bahnhofsstraße (L92). Gemäß dem derzeitig geltenden Bebauungsplan Nr. 17 ist in der textlichen Festsetzung 1.4 festgesetzt, dass Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke, die gemäß § 8 Abs. 3, Nr. 2 BauNVO ausnahmsweise zulässig sind, nicht Bestandteil des Bebauungsplanes sind. Ihre Ansiedlung ist im ausgewiesenen Gewerbegebiet somit ausgeschlossen. Die Gemeinde Lütjensee plant die Ansiedlung einer Unterkunft für Asylbewerber im ausgewiesenen Gewerbegebiet, so dass die Änderung des Bebauungsplanes notwendig ist.
Ziel der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ansiedlung einer Unterkunft für Asylbewerber und Flüchtlinge und anderen Anlagen für soziale Zwecke zu schaffen. Zudem soll die ausnahmsweise Errichtung von Anlagen für kirchliche, kulturelle und gesundheitliche Zwecke ermöglicht werden.
Das Planänderungsgebiet hat eine Größe von rund 8,45 ha.
Durch die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 17 entsteht kein zusätzlicher Bedarf an Grund und Boden, da lediglich die Art der ausnahmsweise zulässigen Nutzung geändert wird.