5.3.3 Allgemein verständliche Zusammenfassung
Mit der Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 möchte die Gemeinde Lütjensee innerhalb des ausgewiesenen Gewerbegebietes im Ortsteil Dwerkaten Anlagen für kirchliche Zwecke, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke ausnahmsweise zulassen. Damit soll die Errichtung einer Unterkunft für Asylbewerber und Flüchtlinge ermöglicht werden.
Durch die Bebauungsplanänderung erfolgt ausschließlich eine Änderung der ausnahmsweisen zulässigen Nutzung gem. § 8 Abs. 3 Nr. 2 BauNVO, während die übrigen Festsetzungen unverändert bestehen bleiben. Auswirkungen auf die gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a BauGB benannten Belange des Umweltschutzes und die Schutzgüter sind somit nicht ersichtlich.