6. Änderung Bebauungsplan Nr. 14 für den Bereich "Campingplatz Surendorf" in der Gemeinde Schwedeneck

Schwedeneck

Verfahrensschritt

Auswertung Öffentlichkeit

Zeitraum

Beteiligung beendet 

Institution

Amt Dänischenhagen

Planungsanlass

k.A.

Ansprechperson

Es wurde keine Ansprechperson benannt.

Aktuelle Mitteilungen

Sie können an dieser Stelle Einsicht in die Karte des Verfahrens nehmen.

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Fehler

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Alle in der Karte dargestellten Inhalte sind auch in den Planungsdokumenten enthalten. Die Karte dient zur besseren Verständlichkeit. In der Karte können Sie mithilfe der links von der Karte zu findenden Kartenwerkzeuge unter anderem Einzeichnungen vornehmen und diese mit Ortsbezug in einer Stellungnahme vermerken oder auch Kartenebenen ein- oder ausblenden. Darüber befindet sich der \"Reden Sie mit\"-Button, um eine neue Stellungnahme zu verfassen. Sie können dort ggf. auch die Funktion \"Kriterien am Ort abfragen\" nutzen, um die Inhalte besser nachzuvollziehen und spezifischer Stellung zu nehmen.

Sie können an dieser Stelle Einsicht in die Dokumente des Verfahrens nehmen.

Sie sehen hier die Stellungnahmen, die von Beteiligten zu diesem Verfahren eingereicht und zur Veröffentlichung freigegeben wurden, nachdem der Verfahrensträger dem zugestimmt hat.

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Stellungnahme #M1014

Verfasser*in: Breitbandzweckverband
Eingereicht am:

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Breitbangzweckverband der Ämter Dänischenhagen, Dänischer Wohld und Hüttener Berge (BZV)hat die 6. Änderung des B-Plans Nr. 14 "Campingplatz Surendorf" der Gemeinde Schwedeneck zur Kenntnis genommen.

Seitens des BZV werden keine Einwände geltend gemacht.

Stellungnahme #M1009

Verfasser*in: Archäologisches Landesamt Schleswig-Holstein (Archäologisches Landesamt / Planungskontrolle)
Eingereicht am:

Sehr geehrte Frau Mehranshad,

unsere Stellungnahme vom 28.07.2020 wurde richtig in die Begründung der 6. Änderung

des Bebauungsplanes Nr. 14 der Gemeinde Schwedeneck übernommen. Sie ist weiterhin

gültig.

Stellungnahme #M1010

Verfasser*in: Deutsche Telekom (Technik GmbH)
Eingereicht am:

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir bedanken uns für die Zusendung der Unterlagen.

Die Telekom Deutschland GmbH (nachfolgend Telekom genannt) - als Netzeigentümerin und Nutzungsberechtigte i. S. v. § 68 Abs. 1 TKG - hat die Deutsche Telekom Technik GmbH beauftragt und bevollmächtigt, alle Rechte und Pflichten der Wegesicherung wahrzunehmen sowie alle Planverfahren Dritter entgegenzunehmen und dementsprechend die erforderlichen Stellungnahmen abzugeben.

Zu der o. g. Planung nehmen wir wie folgt Stellung:

Gegen die Planung haben wir keine Bedenken.

Bei Planungsänderungen bitten wir darum, uns erneut zu beteiligen.

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