Planungsanlass der vorliegenden 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 39 „Täbyplatz“ ist die Erweiterung eines bestehenden Lebensmitteldiscounters im Westen des Reinbeker Stadtgebiets.
Die Stadt Reinbek wird gemäß dem Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein, Fortschreibung 2021, zusammen mit Glinde und Wentorf als Mittelzentrum im Verdichtungsraum bei Hamburg dargestellt. Die Stadt übernimmt demnach eine Versorgungsfunktion „für die Bevölkerung ihres Verflechtungsbereichs, die Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen des gehobenen Bedarfs [sind zu] sicher[n]. In diesen Funktionen sind sie zu stärken und weiterzuentwickeln.“
Das Plangebiet liegt etwa 1 km westlich des Stadtzentrums von Reinbek und hat eine Größe von ca. 4.765 m2. Es umfasst das Bestandsgebäude eines Lebensmitteldiscounters und einen Teil der Straßenverkehrsfläche der Straße Am Ladenzentrum. Für die Realisierung der Erweiterung des Marktes ist eine Anpassung der überbaubaren Grundstücksfläche (Baugrenze) sowie der Grundfläche (GR) erforderlich.
Der bestehende Lebensmitteldiscounter entspricht nicht mehr den Anforderungen an einen modernen Verbrauchermarkt. Die Standortpotenziale werden bislang unzureichend ausgenutzt und sollen im Sinne einer zeitgemäßen Nahversorgung funktional weiterentwickelt werden. Mit der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 39 „Täbyplatz“ soll daher die planungsrechtliche Grundlage einer Erweiterung des Discounters geschaffen werden. Durch die geplante Erweiterung soll der Discounter funktional weiterentwickelt und großzügiger gestaltet werden, wodurch die Einkaufsbedingungen für die Kundschaft verbessert werden sollen. Das Sortiment bleibt weitestgehend erhalten und soll nicht wesentlich erweitert werden.
Der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 39 „Täbyplatz“ liegt ein städtebaulicher Vorentwurf zur Erweiterung des bestehenden Lebensmitteldiscounters zugrunde. Dieser dient als konzeptionelle Grundlage der vorliegenden Bauleitplanung und bildet die derzeit vorgesehenen Grundzüge der baulichen Entwicklung ab. Die konkrete Objektplanung sowie die innere Organisation des Marktes werden im weiteren Planungs- und Genehmigungsprozess weiter ausgearbeitet und konkretisiert. Der derzeitige Vorentwurf sieht insbesondere eine Erweiterung der Verkaufs- und Nebenflächen sowie eine Anpassung der Gebäudestruktur in südliche und westliche Richtung vor. Insgesamt ergibt sich eine neue zusätzliche Nutzfläche von ca. 410 m2. Die Verkaufsfläche erhöht sich dadurch von ca. 800 m2 auf rund 1.000 m2. Die Erschließung des Markts soll weiterhin über die Stichstraße Am Ladenzentrum südlich des Plangebiets erfolgen. Von dort können sowohl die Stellplätze erreicht werden als auch die Anlieferung der südlichen Ladenzeile erfolgen. Über die Berliner Straße westlich des Plangebiets, ist eine Erschließung des Fuß- und Radverkehrs möglich. Eine weitere Erschließung für den Fußverkehr ist über die Klosterbergenstraße nördlich des Plangebiets möglich. Im Zuge der Erweiterung entfallen die Stellplätze entlang der südlichen Gebäudefassade. Von den an der Straße Am Ladenzentrum gegenüber dem Gebäude angeordneten Stellplätzen bleibt lediglich ein Stellplatz mit Ladesäule für Elektrofahrzeuge erhalten.
Die Sicherung der Nahversorgung durch den Neubau von Einzelhandelsbetrieben trägt zur Erreichung der in § 1 Abs. 6 Nr. 4, Nr. 8a und Nr. 8c BauGB genannten Zielen „Erhaltung, Erneuerung, Fortentwicklung, Anpassung und der Umbau vorhandener Ortsteile“, der Berücksichtigung der Belange „der Wirtschaft, auch ihrer mittelständischen Struktur im Interesse einer verbrauchernahen Versorgung der Bevölkerung“ sowie „der Erhaltung, Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen“ bei. Darüber trägt die Bündelung mehrerer Einzelhandelsnutzungen am Standort zu einer wohnortnahen Versorgung der Bevölkerung bei. Durch die bestehende integrierte Lage des Standorts können Wegebeziehungen gebündelt und zusätzliche Verkehre grundsätzlich reduziert werden.
Das Plangebiet umfasst ein Teilgebiet des derzeit gültigen Bebauungsplans Nr. 39 aus dem Jahr 2006, der für das Gebiet ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Einzelhandel“ und im Süden einen Teilbereich der Straßenverkehrsfläche festsetzt. Da die Realisierung des vorgesehenen Konzepts (vgl. Kapitel 4) nach dem bestehenden Planungsrecht nicht möglich ist, wird die Änderung des Bebauungsplans erforderlich. Durch die Änderung des Bebauungsplans Nr. 39 „Täbyplatz“ wird die Baugrenze des Baufeldes des Lebensmitteldiscounters erweitert sowie die festgesetzte Grundfläche erhöht, um eine Vergrößerung in südliche sowie westliche Richtung zu ermöglichen.