Ergänzungssatzung nach § 34 (4) BauGB der Gemeinde Rabenkirchen-Faulück für den nördlichen Bereich der "Scheggerotter Straße"

Rabenkirchen-Faulück

Verfahrensschritt

Auswertung Öffentlichkeit

Zeitraum

Beteiligung beendet 

durchführende Organisation

Stadt Kappeln in Verwaltungsgemeinschaft mit dem Amt Kappeln-Land

Planungsanlass

Mit der Ergänzungssatzung nach § 34 (4) BauGB soll die Fläche nördlich der Scheggerotter Straße in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Rabenkirchen einbezogen werden.

Ansprechperson

Elke von Hoff

Aktuelle Mitteilungen

Sie können an dieser Stelle Einsicht in die Karte des Verfahrens nehmen.

Sie können an dieser Stelle Einsicht in die Dokumente des Verfahrens nehmen.