Ergänzungssatzung nach § 34 (4) BauGB der Gemeinde Rabenkirchen-Faulück für den nördlichen Bereich der "Scheggerotter Straße"
Rabenkirchen-Faulück
Verfahrensschritt
Auswertung ÖffentlichkeitZeitraum
Beteiligung beendet –durchführende Organisation
Stadt Kappeln in Verwaltungsgemeinschaft mit dem Amt Kappeln-LandPlanungsanlass
Mit der Ergänzungssatzung nach § 34 (4) BauGB soll die Fläche nördlich der Scheggerotter Straße in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Rabenkirchen einbezogen werden.
Ansprechperson
Elke von Hoff
Aktuelle Mitteilungen
Das Dokument ist in einzelne Absätze gegliedert.
Sie können zu jedem Absatz einzelne Stellungnahmen verfassen. Ihre Stellungnahme wird dem jeweiligen Absatz automatisch zugeordnet.
Begründung Dokument öffnen
Das Dokument ist in einzelne Absätze gegliedert.
Sie können zu jedem Absatz einzelne Stellungnahmen verfassen. Ihre Stellungnahme wird dem jeweiligen Absatz automatisch zugeordnet.