Ergänzungssatzung nach § 34 (4) BauGB der Gemeinde Rabenkirchen-Faulück für den nördlichen Bereich der "Scheggerotter Straße"
Rabenkirchen-Faulück
Verfahrensschritt
Auswertung ÖffentlichkeitZeitraum
Beteiligung beendet –Institution
Stadt Kappeln in Verwaltungsgemeinschaft mit dem Amt Kappeln-LandPlanungsanlass
Mit der Ergänzungssatzung nach § 34 (4) BauGB soll die Fläche nördlich der Scheggerotter Straße in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Rabenkirchen einbezogen werden.
Ansprechperson
Elke von Hoff
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