Planungsdokumente: Ergänzungssatzung nach § 34 (4) BauGB der Gemeinde Rabenkirchen-Faulück für den nördlichen Bereich der "Scheggerotter Straße"

Sie können an dieser Stelle Einsicht in die Dokumente des Verfahrens nehmen.

Inhaltsverzeichnis

Begründung

Weiterhin werden zur Durchgrünung des Plangebietes Baumpflanzungen auf den Baugrundstücken festgesetzt: Je Baugrundstück ist ein Baum zu pflanzen, vorzugsweise Obstgehölze.

Mit der Planung wird eine ca. 130 m lange Lücke zwischen der vorhandenen Bebauung Scheggerotter Straße 4 und 6 geschlossen. Aufgrund der in der Umgebung vorhandenen Bebauung sowie der geplanten Festsetzungen zur Eingrünung entsteht keine Fernwirkung.

Schutzgut Kultur- und Sachgüter

Gemäß archäologischem Atlas des Landes Schleswig-Holstein liegt das Plangebiet vollumfänglich in einem archäologischen Interessengebiet. Gegebenenfalls sind hier Voruntersuchungen erforderlich.

Schutzgut Mensch

Erhebliche negative Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch sind nicht zu erwarten (s. Punkt 5.3. Immissionsschutz). Minimierungs- oder Ausgleichsmaßnahmen sind nicht erforderlich.

5.3 Immissionsschutz

Wegen eines östlich des Plangebietes gelegenen landwirtschaftlichen Betriebes mit Rinderhaltung wurde eine Immissionsschutz-Stellungnahme der Landwirtschaftskammer eingeholt (s. Anlg.). Die Geruchsschwellenwerte liegen demnach ganz überwiegend (deutlich) unter 10 % (Grenzwert allgemeines Wohngebiet), nur in der Nordostecke des Plangebietes ist dieser Wert überschritten, liegt aber mit 13% unterhalb des Grenzwertes für das Dorfgebiet (MD = 15 %).

5.4 Denkmalschutz

Baudenkmäler

Die nächstgelegenen Baudenkmäler4 befinden sich in ca. 900 m (Pastorat mit Allee und Pastoratsgarten) bzw. in ca. 1.100 m Entfernung (Kirche mit Kirchhof als Sachgesamtheit, Baudenkmal, Gründenkmal). Eine Beeinträchtigung der beiden Denkmäler ist nach derzeitiger Einschätzung schon aufgrund der Entfernungen zum Plangebiet und durch unterbrochene Sichtbeziehungen nicht zu gewärtigen. Die übrigen Denkmäler sind wesentlich weiter entfernt (Bundesstraße 34, Karschau 10).

Archäologische Denkmäler

Das Plangebiet liegt laut Kartenwerk (vgl. nachstehende Abb.) innerhalb eines archäologischen Interessengebietes. Daher ist mit archäologischen Funden zu rechnen.

Abb.: Archäologische Interessengebiete (blaue Schraffur); eigene Ergänzung: Lage des Plangebietes (rot)

Quelle: Archäologie-Atlas S-H (DA Nord) (o.M.)

Bei archäologischen Funden ist stets der § 15 DSchG zu beachten:

Wer Kulturdenkmale entdeckt oder findet, hat dies unverzüglich unmittelbar oder über die Gemeinde der oberen Denkmalschutzbehörde mitzuteilen. Die Verpflichtung besteht ferner für die Eigentümerin oder den Eigentümer und die Besitzerin oder den Besitzer des Grundstücks oder des Gewässers, auf oder in dem der Fundort liegt, und für die Leiterin oder den Leiter der Arbeiten, die zur Entdeckung oder zu dem Fund geführt haben. Die Mitteilung einer oder eines der Verpflichteten befreit die übrigen. Die nach Satz 2 Verpflichteten haben das Kulturdenkmal und die Fundstätte in unverändertem Zustand zu erhalten, soweit es ohne erhebliche Nachteile oder Aufwendungen von Kosten geschehen kann. Diese Verpflichtung erlischt spätestens nach Ablauf von vier Wochen seit der Mitteilung.

Archäologische Kulturdenkmale sind nicht nur Funde, sondern auch dingliche Zeugnisse wie Veränderungen und Verfärbungen in der natürlichen Bodenbeschaffenheit.

6. Erschließung

Die verkehrliche Erschließung erfolgt von der Scheggerotter Straße aus. Die Ver- und Entsorgung soll über vorhandenen örtlichen Netze erfolgen.

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Die Begründung wurde durch Beschluss der Gemeindevertretung vom ……………… gebilligt.

Rabenkirchen-Faulück, am ........................

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- Der Bürgermeister –

Anlage:

Immissionsschutz-Stellungnahme der Landwirtschaftskammer S-H