5.9 Betrachtung von anderweitigen Planungsmöglichkeiten
a) Anderweitige Planungsmöglichkeiten innerhalb des Geltungsbereiches
Die Aufteilung des Gebietes wurde mehrfach besprochen. Letztendlich hat sich die Gemeinde für die vorliegende Variante entschieden.
b) Planungsvarianten außerhalb des Geltungsbereiches
Die Gemeinde beabsichtigt, den örtlichen Nachfragedruck nach Wohngrundstücken zu befriedigen. Aus diesem Grund wurde sich für die Überplanung dieser Fläche entschieden.