Planungsdokumente: Bebauungsplan der Gemeinde Trittau Nr. 59 Gebiet: Westlich Hamburger (L94), südlich angrenzend an die vorhandene Bebauung Lessingstraße / Hamburger Straße

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

2.3.4.1. In Betracht kommende anderweitige Planungsmöglichkeiten und Gründe für die Wahl des Planes

Der Gemeinde ist bewusst, dass das gesamte Gemeindegebiet in schützenswerte naturräumliche Strukturen eingebettet ist und durch enge Vorgaben der übergeordneten Raumordnung nahezu bei jeder Siedlungserweiterungsabsicht sensible Bereiche berührt werden.

Aufgrund geringer Flächenreserven im Gemeindegebiet und der anhaltend hohen Nachfrage nach Wohnbaugrundstücken hat die Gemeinde bereits im Vorfeld dieser Bauleitplanung ein städtebauliches Gesamtkonzept für den Ortseingangsbereich an der Hamburger Straße entwickelt. Aufbauend auf die 2. Teilfortschreibung des gemeindlichen Landschaftsplanes, in dem 10 potenzielle Entwicklungsflächen untersucht wurden, kommt dieses Konzept im Ergebnis zu der Aussage, dass gerade die Flächen beidseitig der Hamburger Straße für eine wohnbauliche Entwicklung geeignet erscheinen. Das Gebiet ist durch seine zentrale Lage zwischen bereits entwickelten Siedlungsteilen, dem Wohngebiet im Norden und Osten sowie dem Gewerbegebiet im Süden, geprägt und bietet daher die Chance, den Siedlungscharakter zu verdichten und somit einer Zersiedlung der Landschaft entgegenzuwirken. Die Alternativenbetrachtung kommt ebenfalls zu dem Ergebnis, dass eine Siedlungsentwicklung entlang der Hamburger Straße zusätzliche Infrastruktureinrichtungen wie einen Nahversorger und Kindertageseinrichtungen erfordern.

Eine dezentrale Entwicklung der benötigten Infrastruktureinrichtungen, ohne Berücksichtigung der räumlichen und funktionalen Zusammenhänge, würde den übergeordneten Siedlungsentwicklungsabsichten der Gemeinde in städtebaulicher und siedlungsstruktureller Hinsicht widersprechen. Daher hält die Gemeinde an den bereits in der „Machbarkeitsstudie“ 2015 dokumentierten Planungsabsichten für den südlichen Bereich entlang der Hamburger Straße fest und verfolgt ihr Planungsziel einer integrativen Stadtentwicklung.

Zusätzlich ist die Gemeinde gefordert die im Geltungsbereich des ebenfalls in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 35B ursprünglich vorgesehene Betreuungsplätze zu kompensieren. Aufgrund eigentumsrechtlicher Verhältnisse besteht hier für die Gemeinde keine Zugriffsmöglichkeit auf die benötigten Flächen. Die Gemeinde weist auf eine zeitlich befristet genehmigte KITA-Nutzung an einem Standort an der Bahnhofstraße hin, für die zur Erfüllung des Versorgungsauftrages ebenfalls kurzfristig ein Ersatz bereitgestellt werden muss.

Die derzeitigen KITA-Standorte befinden sich relativ konzentriert in der zentralen Ortslage Trittaus, so dass sich dort die fußläufigen Einzugsbereiche der jeweiligen Einrichtungen überschneiden. Um eine weitere Konzentration von Kinderbetreuungseinrichtungen zu vermeiden hat sich die Gemeinde mit einer bedarfsgerechten, an der zukünftigen Ortsentwicklung ausgerichteten, Standortwahl beschäftigt und möchte ihre Infrastruktureinrichtungen künftig bedarfsorientiert im Gemeindegebiet anbieten.

Vor dem Hintergrund einer mittelfristig angestrebten wohnbaulichen Entwicklung im südlichen Bereich beiderseits der Hamburger Straße und unter dem Gesichtspunkt der bereits heute bestehenden Unterversorgung hat sich die Gemeinde intensiv mit den Auswirkungen einer Kindertagesstätte an diesem Standort auseinander gesetzt und Alternativstandorte geprüft.

Zur Deckung der bereits bestehenden Versorgungslücke sowie des zukünftig prognostizierten Bedarfes verfolgt die Gemeinde die Entwicklung von zwei räumlich getrennten KITA-Standorten, einmal westlich und einmal östlich der Hamburger Straße. Die ursprünglich beabsichtigte Entwicklung eines Standortes im südlichen Anschluss an die Wohnbebauung Goethering/Lessingstraße im Rahmen der 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 wird als Ergebnis dieser Untersuchung zur Vermeidung unverhältnismäßig hoher Belastungen der Anlieger nicht weiter verfolgt. Eine weitere Einschränkung bei der Alternativenbetrachtung stellt das von der unteren Naturschutzbehörde kartierte und im Entwurf der 39. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Trittau dargestellte Biotop in unmittelbarer Nähe des Plangebietes auf der gegenüberliegenden Seite der Hamburger Straße dar.

Im Hinblick auf mögliche Störwirkungen und verkehrliche Belastungen angrenzender Wohngebiete hat sich die Gemeinde dazu entschlossen, den mit vorliegender Planung ermöglichten Gebäudestandort straßennah vorzusehen. Aufgrund der Flächenlage ist eine Integration in die bestehenden gemeindlichen Nutzungsstrukturen gut zu erreichen. Die verkehrliche Erschließung erfolgt ausschließlich über eine Anbindung an die Hamburger Straße und insofern störungsfrei für die umliegenden Wohnstraßen. Eine Zerschneidung bestehender Waldstrukturen kann vermieden werden, da die Hamburger Straße hier bereits eine Zäsur zwischen den beiden Teilstücken darstellt und lediglich ein westlich an die Hamburger Straße angrenzender Teilbereich in Anspruch genommen wird. Ein zusammenhängender Waldkomplex, westlich an den Geltungsbereich der vorliegenden Planung angrenzend, bleibt erhalten und wird durch Ausweisung einer 30 m breiten Abstandsfläche geschützt.

Darstellung der vorhandenen Kindertageseinrichtungen im Gemeindegebiet

2.4. Zusätzliche Angaben

2.4.1. Merkmale der verwendeten technischen Verfahren sowie Hinweise auf Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Unterlagen

Die Ermittlung der Geräuschimmissionen durch das Büro für Bauphysik, Dipl. Phys. Karsten Hochfeldt, vom 28.09.2018 erfolgte anhand der Relevanzkriterien der TA Lärm, die sowohl für genehmigungspflichtige als auch für genehmigungsfreie Anlagen gilt.

Für die artenschutzrechtliche Betrachtung durch das Büro BBS Greuner-Pönicke vom 17.04.2019 wurde zur Ermittlung des potentiellen Bestands eine faunistische Potentialanalyse für artenschutzrechtlich bedeutsame europäische Vogelarten und Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie vorgenommen. Grundlage hierfür stellten Geländebegehungen im Sommer 2018 und im März 2019 dar. Zur Untersuchung der Haselmaus wurden nest-tubes ausgebracht und über den Sommer 2018 auf Haselmausvorkommen überprüft. Die hier potenziell vorkommenden weiteren Tierarten wurden aus der Literatur und eigenen Kartierungen in vergleichbaren Lebensräumen abgeleitet. Anhand der Biotopstrukturen, ihrer Vernetzung und des Bewuchses wurden Rückschlüsse auf die potenziell vor-kommende Fauna gezogen. Weiterhin wurden WINART-Daten vom LLUR ausgewertet (Stand 2016). Als Grundlage für die Beurteilung der Umweltauswirkungen des Vorhabens wurden die durch das Vorhaben entstehenden Wirkfaktoren aufgeführt. In der Artenschutzrechtlichen Prüfung wurde geprüft, ob sich Handlungsbedarf für artenschutzrechtlich relevante Arten ergibt (CEF-Maßnahmen, Artenschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen, Anträge auf Ausnahmegenehmigungen, Erfordernis von Kompensationsmaßnahmen).

Die Kartierungen und Geländeaufnahmen wurden nach der Kartieranleitung und dem Biotoptypenschlüssel für die Biotopkartierung Schleswig-Holstein vom Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (Stand: Juni 2017) vorgenommen und spiegeln den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisstand wider. Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben sind nicht aufgetreten.