Planungsdokumente: Bebauungsplan der Gemeinde Trittau Nr. 59 Gebiet: Westlich Hamburger (L94), südlich angrenzend an die vorhandene Bebauung Lessingstraße / Hamburger Straße

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

2.7. Referenzliste der Quellen

Archäologisches Landesamt Schleswig-Holstein (2018): Stellungnahme zum Bebauungsplan Nr. 59 der Gemeinde Trittau. Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 (1) BauGB. Schleswig.

Architektur und Stadtplanung, Baum, Schwormstede GbR (2016) Gemeinde Trittau Zusammenzeichnung und Anpassung der 34 Änderung des Flächennutzungsplanes

BBS Büro Greuner-Pönicke (2019) Gemeinde Trittau: B-Plan Nr. 59, Faunistische Potenzialanalyse mit Artenschutzrechtlichem Fachbeitrag

Bielfeldt + Berg Landschaftsplanung (2001): Landschaftsplan Trittau. Hamburg.

Brien Wessels Werning Freie Landschaftsarchitekten (2007): Landschaftsplan der Gemeinde Trittau 1. und 2. Teilfortschreibung. Lübeck.

Büro für Bauphysik, Dipl. Phys. Karsten Hochfeldt (2018): Lärmuntersuchung Trittau B-Plan Nr. 59.

Durchführungsbestimmungen zum Knickschutz des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein – V 534-531.04. Stand: 20. Januar 2017.

Erlass „Umfang von Ersatzaufforstungen“ des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung – V 544 – 7411.51. Bekanntmachung vom 09.10.2009.

Gemeinsamer Runderlass des Innenministeriums und des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume vom 9. Dezember 2013 – IV 268/V 531 – 5310.23 – (Amtsbl. Schl.-H. 2013 S. 1170).

Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein (Hrsg.) (2010): Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein 2010. Kiel.

Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (Hrsg.) (2012): Geologische Übersichtskarte von Schleswig-Holstein 1:250.000. Flintbek.

Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (2018): Landwirtschafts- und Umweltatlas.

Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR) (2017): Kartieranleitung und Biotoptypenschlüssel für die Biotopkartierung Schleswig-Holstein mit Hinweisen zu den gesetzlich geschützten Biotopen sowie den Lebensraumtypen gemäß Anhang I der FFH-Richtlinie. 3. Fassung (Stand: Juni 2017).

3. Planvorstellungen und wesentliche Auswirkungen der Planung

Die bestehenden Angebote von Kindertagesstätten können den Bedarf in Trittau nicht mehr decken. Sie befinden sich in der zentralen und nördlichen Ortslage. Im Süden des Ortes sind keine Angebote zu finden. Dementsprechend sind zusätzliche Kinderbetreuungsplätze in der südlichen Ortslage, im Umfeld der Hamburger Straße, wünschenswert. Die Gemeinde möchte auf diese Notwendigkeit reagieren und eine solche Einrichtung südlich angrenzend an die Bebauung Lessingstraße/Hamburger Straße realisieren. Zu diesem Zweck werden die 46. Änderung des Flächennutzungsplanes und der Bebauungsplanes Nr. 59 aufgestellt.

Im Vorfeld wurden alternative Standorte im Bereich der Hamburger Straße hinsichtlich der Eignung für einen KITA-Standort untersucht. Ein bereits eingeleitetes Verfahren zur Aufstellung der 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 der Gemeinde Trittau wird nach intensiver Diskussion und Beratungen in den gemeindlichen Gremien und der Öffentlichkeit aufgrund der zu erwartenden Verkehrsbelastung für das angrenzende Wohngebiet Goethering, Schillerstraße, Lessingstraße nicht weiter geführt.

Weiterhin wurden verkehrliche Erschließungsvarianten im Bereich westlich und östlich der Hamburger Straße sowie die Auswirkungen während des elterlichen Hinbring- und Abholverkehres betrachtet. Dabei ist der Gemeinde bewusst, dass die Mehrzahl der Kinder mit dem Auto gebracht wird. Im Ergebnis fiel die Entscheidung der Gemeinde auf den mit der vorliegenden Planung vorbereiteten Standort. Hier erfolgt die Zuwegung ausschließlich über die Hamburger Straße, so dass eine Störung der angrenzenden Wohngebiete ausgeschlossen ist. Die Verkehrsflächen und die Stellplatzanlage sind dabei so zu planen, dass ein übersichtlicher Verkehrsablauf gewährleistet wird und Gefahrensituationen vermieden werden.

Die Gemeinde hat sich ebenfalls mit den Auswirkungen einer Kindertagesstätte an diesem Standort auseinander gesetzt. Die Fläche liegt in einem Vegetationsgebiet, das sich zu Wald entwickelt hat. Dieser soll gerodet und an anderer Stelle durch Neuaufforstung ausgeglichen werden. Die nördlich vorhandene Wegeverbindung soll bestehen bleiben. Aufgrund des relativ geringen Alters des Waldes und unter Berücksichtigung der alternativen Planungsmöglichkeiten, wird dieser Eingriff für vertretbar gehalten.

4. Planinhalt