Weiteres Vorgehen bei der Umweltprüfung
Die Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung wird gemäß Anlage 1 des Baugesetzbuches insbesondere die unter Punkt 2 b aufgeführten besonderen Aspekte beinhalten. Es wird zudem eine Übersicht über die voraussichtliche Entwicklung des Umweltzustands bei Nichtdurchführung der Planung gegeben.
In Betracht kommende anderweitige Planungsmöglichkeiten werden aufgezeigt und die getroffene Wahl begründet.
Der Umweltbericht wird zudem die im Rahmen der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung erforderliche Betrachtung von Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung erheblicher Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft sowie weiterer erheblicher nachteiliger Umweltauswirkungen enthalten. Die Abarbeitung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung erfolgt nach dem „Runderlasses zum Verhältnis der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung zum Baurecht“ (Gemeinsamer Runderlass des Innen- und des Umweltministeriums vom 9.12.2013).
Es werden das Erfordernis von Ausgleichsmaßnahmen sowie deren Umfang ermittelt und entsprechende Ausgleichmaßnahmen entwickelt.
Die Behörden werden aufgefordert, im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung nach § 4 (1) BauGB ihre Anregungen zum Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung zu äußern und ihnen dazu vorliegende umweltrelevante Unterlagen und Informationen mitzuteilen.
Zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 60 wird der Umweltbericht ergänzt.
Die Begründung wurde in der Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Trittau am ............................... gebilligt.
Trittau, den ................................... ............................................
(Der Bürgermeister)