Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 60 der Gemeinde Trittau

Begründung

4.4. Erschließung

Äußere Erschließung

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 60 liegt im westlichen Bereich der Gemeinde Trittau. Das Zentrum der Gemeinde mit der Amtsverwaltung liegt ca. 1,2 km entfernt. Durch die zentrale Lage des Standortes an der Gadebuscher Straße befindet sich das Plangebiet nahe des Ortszentrums und der Wohngebiete der Gemeinde.

Der Plangeltungsbereich schließt an die Nord-Süd-Verbindung der Bürgerstraße / Gadebuscher Straße an und ist somit an den örtlichen und überörtlichen Verkehr angebunden. Im Norden schließt die Bürgerstraße an die Großenseer Straße, welche eine direkte Anbindung an die Bundesstraße B404 im Westen und im Osten an die Hauptachse Bahnhofstraße / Kirchenstraße der Gemeinde Trittau bietet. Das Plangebiet wird im Norden durch die Straße Oberer Ziegelbergweg und im Süden von der Straße Unterer Ziegelbergweg begrenzt, die beide im Osten auf die Gadebuscher Straße treffen und ebenfalls an die zentrale Verkehrsachse der Gemeinde – Bahnhofstraße / Kirchenstraße - sowie nahe gelegene Wohngebiete anschließen.

In Richtung Westen führen der Untere Ziegelbergweg sowie der Obere Ziegelbergweg als Wirtschaftswege zu landwirtschaftlichen Betrieben und landwirtschaftlich genutzten Flächen im westlichen Gemeindegebiet und stellen daher keine wichtigen Verkehrswege dar.

Im Süden entsteht über die Gadebuscher Straße durch den Anschluss an die Rausdorfer Straße eine schnelle Verbindung an den südöstlichen, größtenteils mit Wohnen ausgeführten Gemeindebereich.

Über die nahe gelegene Bundesstraße B404 ist in rund 8 km Entfernung die Anschlussstelle Schwarzenbek / Grande der Bundesautobahn 24, die von Hamburg nach Berlin führt, zu erreichen. In Richtung Norden ist über die Bundesstraße B404 in rund 14 km über die Anschlussstelle Bargteheide die Bundesautobahn 1, die Hamburg und Lübeck miteinander verbindet, sowie die Bundesautobahn 21 Richtung Kiel, erreichbar.

Innere Erschließung

Die innere Erschließung des Plangebietes erfolgt für die beiden Nutzergruppen Rettungszentrum/Feuerwehr und Kindertagesstätte getrennt, um eine Entzerrung der Verkehre zu schaffen und Gefahrensituationen zu vermeiden.

Die Erschließung von Feuerwehr, Polizei und Rettungsdienst erfolgt direkt über die Gadebuscher Straße, so dass schnelle Einsatzzeiten in das Gemeindegebiet eingehalten werden können. Im Rahmen der weiteren Planung ist zu prüfen, wie viele und in welchen Bereichen die Zufahrten zu der Gadebuscher Straße angelegt werden. Darüber hinaus ist der baumbestandene Wall entlang der Gadebuscher Straße sowie der deutliche Höhensprung zwischen Straße und Plangebiet bei der Ausführungsplanung der Zufahrten zu berücksichtigen.

Die Erschließung der Kindertagesstätte erfolgt im Norden über die Straße Oberer Ziegelbergweg. Dafür ist ein Ausbau erforderlich, im Einmündungsbereich zur Kindertagesstätte ist eine Wendekehre geplant, über den eine entsprechende Anfahrbarkeit der Kita sichergestellt wird. Die Wendekehre ist mit einem Durchmesser von 25 m auch für größere Kfz, wie z.B. dreiachsige Müllfahrzeuge, ausreichend dimensioniert.

Das Plangebebiet ist somit gut angebunden und erfüllt die Bedingungen eines Verbundstandortes.

Im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung nach § 4 (1) BauGB werden die Behörden und sonstigen Träger öffentliche Belange zur Äußerung im Hinblick auf die Belange der Erschließung aufgefordert.