3.2.2. Die Vermeidung von Emissionen sowie der sachgerechte Umgang mit Abfällen und Abwässern (Belang e)
a) Bestandsaufnahme
Die Schmutzwasserentsorgung des Gebietes über die bestehenden Systeme ist höhenmäßig grundsätzlich möglich. Eine Ableitung des Regenwassers in das vorhandene Kanalnetz ist aufgrund der eingeschränkten Leistungsfähigkeit derzeit nicht möglich.
b) Prognose
Durch die Planung wird eine bisher als landwirtschaftlicher Acker genutzte Fläche überplant. Durch die damit verbundene Versiegelung geht eine Beeinträchtigung der bisherigen Bodenfunktionen verloren.
c) Geplante Maßnahmen
Ein Nachweis über die hydraulische Leistungsfähigkeit dieser Systeme ist im Rahmen der nachfolgenden verbindlichen Bauleitplanung zu erbringen. Die Eignung der Baugrundverhältnisse für eine Versickerung werden durch gutachterliche Untersuchungen geprüft, die Empfehlungen des Gutachters werden im nachfolgenden Bebauungsplanverfahren berücksichtigt.
d) Anderweitige Planungsmöglichkeiten
s. Ausführungen im Abschnitt 2.
e) Bewertung
Die naturschutzfachlich wertvolleren Biotopstrukturen werden durch die Planung größtenteils nicht berührt, es werden ausreichende Schutzmaßnahmen (Knickschutz, Waldabstand, Erhalt des gesetzlich geschützten Biotops mit Pufferflächen) vorgesehen. Unüberwindbare naturschutzfachliche und artenschutzrechtliche Belange stehen dem Vorhaben nicht entgegen.
f) Merkmale der technischen Verfahren
Das Prüfverfahren ist nicht technischer, sondern naturwissenschaftlicher Art. Die Kartierungen und Geländeaufnahmen wurden nach den Vorgaben des geltenden Erlasses vorgenommen und spiegeln den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisstand wider. Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben sind nicht aufgetreten.
g) Maßnahmen zur Überwachung
Eine Erfolgskontrolle vorgesehener Maßnahmen ist auf Ebene des Bebauungsplanes abschließend durch eine Endbegehung der fertiggestellten Maßnahmen vorgesehen. Langfristige Folgeuntersuchungen sind nicht notwendig.