Planungsdokumente: 39. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Trittau

Begründung

3.2.2. Die Vermeidung von Emissionen sowie der sachgerechte Umgang mit Abfällen und Abwässern (Belang e)

a) Bestandsaufnahme

Die Schmutzwasserentsorgung des Gebietes über die bestehenden Systeme ist höhenmäßig grundsätzlich möglich. Eine Ableitung des Regenwassers in das vorhandene Kanalnetz ist aufgrund der eingeschränkten Leistungsfähigkeit derzeit nicht möglich.

b) Prognose

Durch die Planung wird eine bisher als landwirtschaftlicher Acker genutzte Fläche überplant. Durch die damit verbundene Versiegelung geht eine Beeinträchtigung der bisherigen Bodenfunktionen verloren.

c) Geplante Maßnahmen

Ein Nachweis über die hydraulische Leistungsfähigkeit dieser Systeme ist im Rahmen der nachfolgenden verbindlichen Bauleitplanung zu erbringen. Die Eignung der Baugrundverhältnisse für eine Versickerung werden durch gutachterliche Untersuchungen geprüft, die Empfehlungen des Gutachters werden im nachfolgenden Bebauungsplanverfahren berücksichtigt.

d) Anderweitige Planungsmöglichkeiten

s. Ausführungen im Abschnitt 2.

e) Bewertung

Die naturschutzfachlich wertvolleren Biotopstrukturen werden durch die Planung größtenteils nicht berührt, es werden ausreichende Schutzmaßnahmen (Knickschutz, Waldabstand, Erhalt des gesetzlich geschützten Biotops mit Pufferflächen) vorgesehen. Unüberwindbare naturschutzfachliche und artenschutzrechtliche Belange stehen dem Vorhaben nicht entgegen.

f) Merkmale der technischen Verfahren

Das Prüfverfahren ist nicht technischer, sondern naturwissenschaftlicher Art. Die Kartierungen und Geländeaufnahmen wurden nach den Vorgaben des geltenden Erlasses vorgenommen und spiegeln den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisstand wider. Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben sind nicht aufgetreten.

g) Maßnahmen zur Überwachung

Eine Erfolgskontrolle vorgesehener Maßnahmen ist auf Ebene des Bebauungsplanes abschließend durch eine Endbegehung der fertiggestellten Maßnahmen vorgesehen. Langfristige Folgeuntersuchungen sind nicht notwendig.

3.3. Zusammenfassung

Durch die 39. Änderung des Flächennutzungsplanes wird eine ca. 6,2 ha große Fläche für die Siedlungserweiterung der Gemeinde Trittau vorbereitet. Zur geplanten wohnbaulichen Entwicklung und der Ansiedlung einer Einzelhandelseinrichtung bestehen im Zusammenhang mit der städtebaulichen Gesamtkonzeption der Gemeinde Trittau keine Alternativen. Für einen KiTa-Standort hat die Gemeinde mehrere Alternativen geprüft und beabsichtigt nach Abwägung der relevanten Kriterien den in dieser Planung vorgesehenen Standort zu entwickeln.

Bei Umsetzung der Planung erfolgen Eingriffe sowohl in Flächen mit allgemeiner Bedeutung als auch in Flächen mit besonderer Bedeutung für Natur und Landschaft.

Die Immissionsrichtwerte für die nördlich und östlich angrenzenden Wohngebiete werden deutlich unterschritten. Das Relevanzkriterium der TA Lärm wird an allen untersuchten Immissionsorten eingehalten.

Für die vorbereitete Wohnbaufläche werden die Immissionsrichtwerte für Allgemeine Wohngebiete tags (55 dB(A)) und nachts (40 dB(A)) ebenfalls eingehalten.

Die erforderlichen Schutzabstände zwischen dem benachbarten Betrieb der Firma Rheinmetall und den durch die vorliegende Planung ermöglichten Nutzungen werden eingehalten.

Die zu erwartenden Eingriffe werden im zugehörigen Bebauungsplanverfahren konkret ermittelt und der erforderliche Kompensationsumfang festgelegt. Erforderliche Gutachten zu den Baugrundverhältnissen des Gebietes werden erstellt, die Empfehlungen der Gutachter werden im weiteren Verfahren berücksichtigt.

4. Planvorstellungen und wesentliche Auswirkungen der Planung

Mit der 39. Änderung des Flächennutzungsplans soll die wohnbauliche Siedlungsentwicklung der Gemeinde in südlicher Ortslage vorbereitet werden. Die mit der vorliegenden Planung verfolgte Ansiedlung eines Verbrauchermarktes ist Teil eines von der Gemeinde beschlossenen Handlungsrahmens für eine zukunftsfähige Gesamtlösung in Bezug auf die Einzelhandelsversorgung. Unter Berücksichtigung einer mittelfristig zunehmenden Nachfrage nach Gütern des periodischen Bedarfs wird dem Vorhaben durch die ‚bulwiengesa AG‘ eine Tragfähigkeit bescheinigt, schädliche Auswirkungen auf die wohnortnahe Versorgung und zentrale Versorgungsbereiche sind nicht zu erwarten.

Infolge des prognostizierten Bevölkerungszuwachses der Gemeinde und der vorausschauenden Siedlungsentwicklungspolitik wird ebenfalls die Unterbringung einer Kindertagestätte im Plangeltungsbereich vorgesehen.