Das Plangebiet wird an die Ver-und Entsorgungsanlagen der Gemeinde angeschlossen.
Entwässerung
Die Schmutzwasserentsorgung kann über die vorhandenen öffentlichen Kanalsysteme erfolgen. Die hydraulische Leistungsfähigkeit dieser Systeme wird im Rahmen der Entwässerungsplanung geprüft, eine evtl. notwendige Erweiterung wird vorgenommen. Für die Gemeinde Trittau besteht ein genereller Anschlusszwang an die öffentliche Regenwasserkanalisation, eine Versickerung von Regenwasser ist daher grundsätzlich nicht zulässig. Lediglich bei Überschreitung der Kapazitätsgrenze des öffentlichen Systems soll über die belebte Bodenzone oberflächig versickert werden.
Abfallwirtschaft
Die AWSH (Abfallwirtschaft Südholstein GmbH) erfüllt im Auftrag des Kreises Stormarn, der öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger ist, alle Aufgaben der Abfallentsorgung. In diesem Zusammenhang gelten die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kreises Stormarn für die Entsorgung von Abfällen aus privaten Haushaltungen“. Für Gewerbebetriebe gelten die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Abfallwirtschaft Südholstein GmbH – AWSH – für die Entsorgung von Abfällen aus anderen Herkunftsbereichen als privaten Haushaltungen“. Hiernach sind der AWSH die Pflichten und Rechte des Kreises in diesem Zusammenhang übertragen worden. Sofern die Abfallentsorgung über Behälter bis zu 1,1 m³ erfolgt, sind diese an der Straße zur Abholung bereitzustellen. Größere Behälter können bei gefahrloser Anfahrbarkeit auf dem Grundstück entsorgt werden.
Löschwasser
Der Löschwasserbedarf ist gem. der „Verwaltungsvorschrift über die Löschwasserversorgung“ durch die Gemeinden nach pflichtgemäßem Ermessen festzulegen. Bei der Bemessung einer ausreichenden Wasserversorgung zur wirksamen Brandbekämpfung kann das Arbeitsblatt W 405 des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches e.V. (DVGW) in der jeweils geltenden Fassung als technische Regel herangezogen werden.