Planungsdokumente: 46. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Trittau
Begründung
2.2.3.1. Vermeidung von Emissionen und sachgerechter Umgang mit Abwässern und Abfällen
Bestand und Prognose:
Die geltenden Gesetze, Verordnungen und Richtlinien sind anzuwenden. Die Beseitigung von Abwässern und Abfällen erfolgt über die Entsorgungseinrichtungen der Gemeinde. Beim Betrieb der Entsorgungseinrichtungen sind die geltenden Gesetze, Verordnungen und Richtlinien ebenfalls anzuwenden. Von einer Erheblichkeit wird daher nicht ausgegangen.
2.2.3.2. Nutzung erneuerbarer Energien / effiziente Nutzung von Energie
Bestand und Prognose:
Die Energieversorgung des Gebietes erfolgt durch Anschluss an das Netz der Versorgungsträger in der Gemeinde. Bei der Energieerzeugung bzw. -bereitstellung sowie im Rahmen der objektbezogenen Bauausführung sind die geltenden Gesetze, Verordnungen und Richtlinien anzuwenden. Alternative Energieformen sind zulässig. Von einer Erheblichkeit wird daher nicht ausgegangen.