vhb. B-Plan Nr. 14 Gemeinde Brekendorf für den Bereich "nördlich der Straße Brekendorfer Moor, westlich der Kreisstraße 52 und östlich der A7"
Verfahrensschritt
Öffentliche Auslegung - § 3 (2) BauGBZeitraum
Noch 25 Tage –durchführende Organisation
Amt Hüttener BergePlanungsanlass
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Brekendorf hat am 21.02.2023 die Aufstellung der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes Nr. 14 als Vorhaben- und Erschließungsplan gemäß § 12 BauGB beschlossen. Am 09.12.2025 hat die Gemeindevertretung den Entwurfs- und Veröffentlichungsbeschluss gefasst.
Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB werden Sie hiermit aufgefordert, bis zum 18.02.2026 eine Stellungnahme zu dem Planentwurf abzugeben, sofern Ihr Aufgabenbereich bzw. die von Ihnen zu vertretenden fachlichen Belange durch die Planung berührt werden.
Wir weisen darauf hin, dass die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vom 14.01.2026 bis zum 18.02.2026 erfolgen wird.
Ansprechperson
Amt Hüttener Berge
FD III Ordnungs- und Bauverwaltung
Hr. Wulf
Mühlenstraße 8
24361 Groß Wittensee
Telefon: 04356/ 9949-323
Telefax: 04356/ 9949-7001
E-Mail: wulf@amt-huettener-berge.de
Aktuelle Mitteilungen
Begründung mit Umweltbericht
Anlagen zur Begründung
weitere Information
Stellungnahme #1025
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Die Firma Ericsson wurde von der Deutschen Telekom Technik GmbH beauftragt, in ihrem Namen, Anfragen zum Thema Trassenschutz zu bearbeiten.
Bei den von Ihnen ausgewiesenen Bedarfsflächen hat die Firma Ericsson bezüglich ihres Richtfunks keine Einwände oder spezielle Planungsvorgaben.
Diese Stellungnahme gilt für Richtfunkverbindungen des Ericsson – Netzes und für Richtfunkverbindungen des Netzes der Deutschen Telekom.
Bitte richten Sie Ihre Anfragen (Ericsson und Deutsche Telekom) ausschließlich per Email an die: bauleitplanung@ericsson.com
Mit freundlichen Grüßen
i.A. Ursula Kraus
Ericsson Services GmbH
Stellungnahme #1003
Die Firma Ericsson wurde von der Deutschen Telekom Technik GmbH beauftragt, in ihrem Namen, Anfragen zum Thema Trassenschutz zu bearbeiten.
Bei den von Ihnen ausgewiesenen Bedarfsflächen hat die Firma Ericsson bezüglich ihres Richtfunks keine Einwände oder spezielle Planungsvorgaben.
Diese Stellungnahme gilt für Richtfunkverbindungen des Ericsson – Netzes und für Richtfunkverbindungen des Netzes der Deutschen Telekom.