vhb. B-Plan Nr. 14 Gemeinde Brekendorf für den Bereich "nördlich der Straße Brekendorfer Moor, westlich der Kreisstraße 52 und östlich der A7"

Selk

Verfahrensschritt

Öffentliche Auslegung - § 3 (2) BauGB

Zeitraum

Noch 25 Tage  

durchführende Organisation

Amt Hüttener Berge

Planungsanlass

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Brekendorf hat am 21.02.2023 die Aufstellung der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes Nr. 14 als Vorhaben- und Erschließungsplan gemäß § 12 BauGB beschlossen. Am 09.12.2025 hat die Gemeindevertretung den Entwurfs- und Veröffentlichungsbeschluss gefasst.

Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB werden Sie hiermit aufgefordert, bis zum 18.02.2026 eine Stellungnahme zu dem Planentwurf abzugeben, sofern Ihr Aufgabenbereich bzw. die von Ihnen zu vertretenden fachlichen Belange durch die Planung berührt werden.

Wir weisen darauf hin, dass die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vom 14.01.2026 bis zum 18.02.2026 erfolgen wird.

Ansprechperson

Amt Hüttener Berge
FD III Ordnungs- und Bauverwaltung
Hr. Wulf
Mühlenstraße 8
24361 Groß Wittensee
Telefon: 04356/ 9949-323
Telefax: 04356/ 9949-7001
E-Mail: wulf@amt-huettener-berge.de

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Anlagen zur Begründung

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Stellungnahme #1025

Verfasser*in: Privatperson
Eingereicht am:

Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Die Firma Ericsson wurde von der Deutschen Telekom Technik GmbH beauftragt, in ihrem Namen, Anfragen zum Thema Trassenschutz zu bearbeiten.

Bei den von Ihnen ausgewiesenen Bedarfsflächen hat die Firma Ericsson bezüglich ihres Richtfunks keine Einwände oder spezielle Planungsvorgaben.

Diese Stellungnahme gilt für Richtfunkverbindungen des Ericsson – Netzes und für Richtfunkverbindungen des Netzes der Deutschen Telekom.

Bitte richten Sie Ihre Anfragen (Ericsson und Deutsche Telekom) ausschließlich per Email an die: bauleitplanung@ericsson.com

Mit freundlichen Grüßen

i.A. Ursula Kraus

Ericsson Services GmbH

Stellungnahme #1003

Verfasser*in: Privatperson
Eingereicht am:

Die Firma Ericsson wurde von der Deutschen Telekom Technik GmbH beauftragt, in ihrem Namen, Anfragen zum Thema Trassenschutz zu bearbeiten.

Bei den von Ihnen ausgewiesenen Bedarfsflächen hat die Firma Ericsson bezüglich ihres Richtfunks keine Einwände oder spezielle Planungsvorgaben.

Diese Stellungnahme gilt für Richtfunkverbindungen des Ericsson – Netzes und für Richtfunkverbindungen des Netzes der Deutschen Telekom.

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Bitte überprüfen Sie Ihre Angaben vor dem Absenden noch einmal.

Im Auftrag des Verfahrensträgers wird in einigen Beteiligungsverfahren Ihr Beitrag durch unterstützende Planungsbüros bearbeitet. Einzelheiten können Sie in den Informationen zum Thema erhalten.

Ich möchte nicht, dass meine Stellungnahme bei BOB-SH online einsehbar ist. Ich möchte, dass meine Stellungnahme (nach Freigabe durch die Verwaltung) bei BOB-SH Bauleitplanung einsehbar ist.
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Meine Stellungnahme: