Planungsdokumente: Gemeinde Gelting, 21. Änderung des Flächennutzungsplanes, Bereich "An de Diek"

Begründung

4.4.2 Ausgleich

Ausgleichsbedarf im Schutzgut Boden

Durch Bodenversiegelungen sind erhebliche Beeinträchtigungen in Natur und Landschaft zu erwarten, die naturschutzrechtlich auszugleichen sind.

Knickverlust

Für die Beeinträchtigung oder Beseitigung von Knickabschnitten ist eine Ausnahmegenehmigung vom naturschutzrechtlichen Knickschutz erforderlich. Ein Knickausgleich durch Anlage neuer Knicks soll im Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung erfolgen.

Ausgleichsmaßnahmen

Die Ermittlung und der Nachweis des Ausgleiches der Bodenversiegelung und des Knickverlustes werden im Umweltbericht zur 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 9 dargelegt.

Ausgleichsmaßnahmen Schutzgut Boden

  • externer Ausgleich

Da es im Plangebiet keine Möglichkeit für einen Ausgleich der Bodenversiegelung gibt, werden Maßnahmen zur Entwicklung von Natur und Landschaft auf einer Fläche außerhalb des Geltungsbereiches durchgeführt.

Die externe Ausgleichsfläche liegt nordwestlich etwa 3,2 km Luftlinie von dem Plangebiet entfernt in Gelting im Gemeindeteil Wackerballig, siehe nachfolgende Abbildung.

Abb. : Übersichtskarte – externe Ausgleichsfläche

Lage des Bebauungsplanes Nr. 9 südlich der B199 und der Ausgleichsfläche in Wackerballig

Die Ausgleichsfläche umfasst den südlichen Bereich des Flurstücks 109/13 der Flur 3 Gemarkung Gelting, siehe nachfolgende Abbildung. Das Flurstück ist für den Vorhabenträger durch vertragliche Vereinbarung mit dem Flächeneigentümer verfügbar.

Die Fläche des Flurstücks ist im nördlichen Bereich nach Auskunft der unteren Naturschutzbehörde Kreis Schleswig-Flensburg geschützter Biotop bzw. bestehende Kompensationsfläche. Die Flächen mit Biotopschutz sind demnach in der Biotopausprägung teilweise Rotschwingelrasen mit Feuchtebereichen und Dominanzbeständen von Strandbinse (Bolboschoenus maritimus). Die Kompensationsfläche wurde als Sukzessionsfläche festgesetzt.

Die daran südlich anschließende, etwa 6.000 m2 große Fläche für Ausgleichsmaßnahmen ist durch Koppelzäune abgegrenzt. Sie ist im Bestand im gesamten Bereich artenarmes Wirtschaftsgrünland. Übergangsbereiche der nördlich angrenzenden Vegetation geschützter Biotope sind im Ergebnis einer örtlichen Bestandserfassung nicht vorhanden.

Angaben zur Art des Ausgleichs und eine abschließende Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung werden im weiteren Verfahren im Umweltbericht zur 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 9 ergänzt.

Abb. : Flurkartenausschnitt

Das Flurstück 109/13 ist rot umgrenzt, der Bereich der geplanten Ausgleichsfläche ist grün gekennzeichnet

4.4.3 Überwachung von Maßnahmen

Sofern die Neuanlage, Erhaltung und Pflege der Knicks im Plangebiet sowie die Ausgleichsmaßnahmen auf der externen Fläche ordnungsgemäß durchgeführt werden, kann von einer wirksamen Ausgleichsfunktion der Flächen und von einer dauerhaften Erhaltung der Knicks ausgegangen werden, so dass eine zusätzliche Umsetzungskontrolle entbehrlich ist. Die Gemeinde behält sich ein Einschreiten vor, sofern Hinweise für einen nicht ordnungsgemäßen Zustand vorliegen oder sich die getroffenen Annahmen als fehlerhaft herausstellen.

4.5 Prüfung anderweitiger Planungsmöglichkeiten

Standort

Durch die Planung wird die Erweiterung des vorhandenen Betriebsstandortes ermöglicht. Die bestehenden Betriebsgebäude und die Erschließung werden weiter genutzt. Der Betrieb wird durch die Errichtung zusätzlicher Gebäude und Anlagen erweitert. Der Geltungsbereich der vorliegenden Bauleitplanung erstreckt sich auf Teilflächen des Bebauungsplanes Nr. 9 sowie auf Flächen, die im Außenbereich gem. § 35 BauGB liegen.

Als Alternative ist die Verlagerung des Betriebes an einen anderen Standort zu prüfen. Diese Alternative hätte einen höheren Aufwand an Bauvolumen und Erschließung zur Folge, da alle Betriebsgebäude und –anlagen sowie die Wegeerschließung und die weitere Erschließung neu geschaffen werden müssten.

Unabhängig von der Frage der Flächenverfügbarkeit, hätte eine Verlagerung des Standortes auf eine Fläche im Außenbereich bei einer ausreichend großen Fläche ggf. den Vorteil, dass die Beseitigung von Knickabschnitten vermieden werden könnte.

Die Auswirkungen auf die Umweltschutzgüter wären bei einer Verlagerung des Standortes auf eine Fläche im Außenbereich jedoch insgesamt gravierender, da durch die zusätzliche Bebauung und Anlage von Flächen mehr Freifläche in Anspruch genommen und Boden versiegelt werden würde. Zudem wäre das Verkehrsaufkommen im Vergleich zu einem zentralen Standort höher.

Neben den Umweltaspekten ist zu berücksichtigen, dass eine Standortverlagerung für den Vorhabenträger aufgrund des wesentlich größeren Investitionsvolumens nicht in Frage käme und daher als umsetzbare Alternative nicht in Betracht kommt.

Unter diesen Gesichtspunkten erscheint der Gemeinde Gelting die Standortwahl für dieses Planungsvorhaben auch unter der Prämisse, dass Innenbereichsflächen vor denen im Außenbereich zu entwickeln sind, städtebaulich gerechtfertigt.