4.4.2 Ausgleich
Ausgleichsbedarf im Schutzgut Boden
Durch Bodenversiegelungen sind erhebliche Beeinträchtigungen in Natur und Landschaft zu erwarten, die naturschutzrechtlich auszugleichen sind.
Knickverlust
Für die Beeinträchtigung oder Beseitigung von Knickabschnitten ist eine Ausnahmegenehmigung vom naturschutzrechtlichen Knickschutz erforderlich. Ein Knickausgleich durch Anlage neuer Knicks soll im Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung erfolgen.
Ausgleichsmaßnahmen
Die Ermittlung und der Nachweis des Ausgleiches der Bodenversiegelung und des Knickverlustes werden im Umweltbericht zur 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 9 dargelegt.
Ausgleichsmaßnahmen Schutzgut Boden
- externer Ausgleich
Da es im Plangebiet keine Möglichkeit für einen Ausgleich der Bodenversiegelung gibt, werden Maßnahmen zur Entwicklung von Natur und Landschaft auf einer Fläche außerhalb des Geltungsbereiches durchgeführt.
Die externe Ausgleichsfläche liegt nordwestlich etwa 3,2 km Luftlinie von dem Plangebiet entfernt in Gelting im Gemeindeteil Wackerballig, siehe nachfolgende Abbildung.
Abb. : Übersichtskarte – externe Ausgleichsfläche
Lage des Bebauungsplanes Nr. 9 südlich der B199 und der Ausgleichsfläche in Wackerballig
Die Ausgleichsfläche umfasst den südlichen Bereich des Flurstücks 109/13 der Flur 3 Gemarkung Gelting, siehe nachfolgende Abbildung. Das Flurstück ist für den Vorhabenträger durch vertragliche Vereinbarung mit dem Flächeneigentümer verfügbar.
Die Fläche des Flurstücks ist im nördlichen Bereich nach Auskunft der unteren Naturschutzbehörde Kreis Schleswig-Flensburg geschützter Biotop bzw. bestehende Kompensationsfläche. Die Flächen mit Biotopschutz sind demnach in der Biotopausprägung teilweise Rotschwingelrasen mit Feuchtebereichen und Dominanzbeständen von Strandbinse (Bolboschoenus maritimus). Die Kompensationsfläche wurde als Sukzessionsfläche festgesetzt.
Die daran südlich anschließende, etwa 6.000 m2 große Fläche für Ausgleichsmaßnahmen ist durch Koppelzäune abgegrenzt. Sie ist im Bestand im gesamten Bereich artenarmes Wirtschaftsgrünland. Übergangsbereiche der nördlich angrenzenden Vegetation geschützter Biotope sind im Ergebnis einer örtlichen Bestandserfassung nicht vorhanden.
Angaben zur Art des Ausgleichs und eine abschließende Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung werden im weiteren Verfahren im Umweltbericht zur 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 9 ergänzt.
Abb. : Flurkartenausschnitt
Das Flurstück 109/13 ist rot umgrenzt, der Bereich der geplanten Ausgleichsfläche ist grün gekennzeichnet