Planungsdokumente: Gemeinde Gelting, 21. Änderung des Flächennutzungsplanes, Bereich "An de Diek"

Begründung

4.3.3 Zusammenfassende Prognose

Die Bestandsaufnahme und Bewertung der Schutzgüter gemäß Kapitel 4.2 und 4.3 dieser Begründung (Umweltbericht) hat ergeben, dass für die Schutzgüter Wasser, Klima und Luft, Landschaft, Mensch und seine Gesundheit, Kultur- und Sachgüter sowie hinsichtlich der Wechselwirkungen der einzelnen Schutzgüter untereinander keine erheblichen Umweltauswirkungen zu erwarten sind oder die möglichen Auswirkungen weitgehend minimiert werden können.

Erhebliche Auswirkungen bestehen durch Flächenversiegelung und Überbauung im Bereich des Schutzgutes Boden / Fläche, die durch Ausgleichsmaßnahmen zu kompensieren sind.

Durch die Beseitigung eines Knickabschnittes im südlichen Bereich des Plangebiets entstehen erhebliche Auswirkungen im Bereich des Schutzgutes Tiere und Pflanzen / biologische Vielfalt, die zu kompensieren sind.

Mit Umsetzung der Planung kann davon ausgegangen werden, dass die damit verbundenen Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft durch geeignete Maßnahmen kompensiert werden können.

Bei Nichtdurchführung der Planung wird sich die Entwicklung des Umweltzustandes von dem unter Kapitel 4.2 dieser Begründung (Umweltbericht) beschriebenen Basisszenario voraussichtlich nicht wesentlich unterscheiden.

4.4 Vermeidung, Verhinderung, Minimierung und Ausgleich

4.4.1 Vermeidung, Verhinderung und Minimierung

Vermeidbare Beeinträchtigungen sind zu unterlassen. Unter Vermeidung ist jedoch nicht der Verzicht auf das Vorhaben als solches zu verstehen. Zu untersuchen ist jedoch die Vermeidbarkeit einzelner seiner Teile und die jeweils mögliche Verringerung der Auswirkungen auf die Schutzgüter.

Im Bebauungsplan für das Plangebiet sind Maßnahmen vorzusehen, die

- durch Erhaltung der Knicks und durch Festsetzungen zu Gebäudehöhen das Orts- und Landschaftsbild so gering wie möglich beeinträchtigen sowie

- durch geeignete Maßnahmen den naturschutzrechtlichen Knickschutz sowie den Boden-schutz sowie eine weitgehende Minimierung von Beeinträchtigungen der jeweils betroffenen Schutzgütern (Boden, Biotope (Knicks) und Landschaft) gewährleisten.