4.3.3 Zusammenfassende Prognose
Die Bestandsaufnahme und Bewertung der Schutzgüter gemäß Kapitel 4.2 und 4.3 dieser Begründung (Umweltbericht) hat ergeben, dass für die Schutzgüter Wasser, Klima und Luft, Landschaft, Mensch und seine Gesundheit, Kultur- und Sachgüter sowie hinsichtlich der Wechselwirkungen der einzelnen Schutzgüter untereinander keine erheblichen Umweltauswirkungen zu erwarten sind oder die möglichen Auswirkungen weitgehend minimiert werden können.
Erhebliche Auswirkungen bestehen durch Flächenversiegelung und Überbauung im Bereich des Schutzgutes Boden / Fläche, die durch Ausgleichsmaßnahmen zu kompensieren sind.
Durch die Beseitigung eines Knickabschnittes im südlichen Bereich des Plangebiets entstehen erhebliche Auswirkungen im Bereich des Schutzgutes Tiere und Pflanzen / biologische Vielfalt, die zu kompensieren sind.
Mit Umsetzung der Planung kann davon ausgegangen werden, dass die damit verbundenen Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft durch geeignete Maßnahmen kompensiert werden können.
Bei Nichtdurchführung der Planung wird sich die Entwicklung des Umweltzustandes von dem unter Kapitel 4.2 dieser Begründung (Umweltbericht) beschriebenen Basisszenario voraussichtlich nicht wesentlich unterscheiden.