Planungsdokumente: Gebiet "Ortsteil Stellau,westlich Schulstraße 6 - 18, nördlich Schulstraße 42"

Begründung

Nutzungs- und Freiraumstruktur

Das Plangebiet wird eingefasst von landwirtschaftlich genutzten Flächen im Westen und Nordwesten, einer Hofstelle ohne Viehhaltung sowie von bestehender Bebauung im Osten und Süden. Im Südwesten des Plangebietes grenzt außerhalb ein Knick an den Plangeltungsbereich. Die Flächen des Plangebietes werden derzeit landwirtschaftlich genutzt.

Orts- und Landschaftsbild

Das derzeitige Erscheinungsbild des Plangebietes ist das Ergebnis der Nutzung durch den Menschen. Das Ortsbild nördlich ist geprägt durch den nicht mehr aktiven landwirtschaftlichen Betrieb, östlich und südlich des Plangebietes ist es geprägt durch zusammenhängend bebaute Siedlungsbereiche (Wohnquartiere) und eine Kindertagesstätte. Die Umgebung ist hauptsächlich mit Einfamilienhäusern bebaut.

Das Plangebiet befindet sich in unmittelbarer Nähe zur Schulstraße, so dass eine Erschließung keinen Eingriff in die freie Landschaft darstellt. Eine Einbindung in die bestehenden und geplanten Baustrukturen kann problemlos erreicht werden.

Kultur- und sonstige Sachgüter

Es können derzeit keine Auswirkungen auf archäologische Kulturdenkmäler durch die Umsetzung der vorliegenden Planung festgestellt werden.

Wenn während der Erdarbeiten Funde oder auffällige Bodenverfärbungen entdeckt werden, ist die Denkmalschutzbehörde unverzüglich zu benachrichtigen und die Fundstelle bis zum Eintreffen der Fachbehörde zu sichern. Verantwortlich hierfür sind gem. § 14 DSchG (in der Neufassung vom 12. Januar 2012) der Grundstückseigentümer und der Leiter der Arbeiten.