Altlasten
Das Plangebiet grenzt unmittelbar an die Altablagerung 198. Wenn die Bebauung des Areals erfolgen soll, ist das gesunde Wohnen und Arbeiten nach Gesetzbuch zu sichern.
Ein Bodengutachten liegt vor. Während der Aufschlussarbeiten wurden bei der sensorischen Probenansprache (organoleptischer Befund) keine Hinweise auf Schadstoffe im Boden festgestellt.
Es liegt im Plangebiet weiterhin eine alte Messstelle (198/3) zur damaligen Grundwasser-beobachtung der Altablagerung vor. Diese muss in diesem Zug geordnet rückgebaut werden, um keine Gefährdung des Grundwassers entstehen zu lassen.
Die anstehenden Arbeiten sind mit dem Kreis Stormarn, Fachdienst Abfall, Boden und Grundwasserschutz im Vorwege abzustimmen.