Planungsdokumente: Gebiet "Ortsteil Stellau,westlich Schulstraße 6 - 18, nördlich Schulstraße 42"

Textliche Festsetzungen

10. ÖFFENTLICHE GRÜNFLÄCHEN

Die öffentlichen Grünflächen sind als arten- und krautreiche Wiesenflächen zu entwickeln und durch Baum- und Strauchpflanzungen zu gliedern.

Die Kinderspielbereiche sind durch Strauchpflanzungen zu gliedern. Die Verwendung giftiger Pflanzen ist nicht zulässig.

 

ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN

(§ 84 Abs. 1 Nr. 1 LBauO S-H)

1. SOLAR- UND PHOTOVOLTAIKANLAGEN

Solar- und Photovoltaikanlagen sind zulässig, wenn sie in die Dach- und / oder Wandflächen eines Gebäudes integriert oder Bestandteil eines Wintergartens oder des Terrassendaches sind. Aufgeständerte oder überkragende Anlagen sind nicht zulässig.