Im Landschaftsplan der Gemeinde Rieseby sind das Zentrum und der Osten des Plangebietes als Fläche für die Siedlungsentwicklung dargestellt (beidseitig des Sönderbyer Weges).
Die übrigen Flächen des Planbereiches liegen außerhalb der damals dargestellten Grenzen der Siedlungsentwicklung.
Weiterhin sind zahlreiche überpflügte Hügelgräber als archäologische Denkmale auf der Fläche gekennzeichnet.
Unmittelbar angrenzend an den Planbereich sind mit dem Bruch um Osten und dem Tümpel im Westen Biotope gekennzeichnet.
Durch die Ausweisung einer Wohnbaufläche ergibt sich teilweise eine Abweichung von den Darstellungen des Landschaftsplanes. In der Gemeinde besteht eine sehr hohe Nachfrage nach Baugrundstücken. Es handelt sich bei der nun überplanten Fläche um eine Ackerfläche, die an schon vorhandene Wohnbebauung angrenzt. Die Ackerfläche hat aufgrund ihrer intensiven Nutzung nur eine geringe Bedeutung als Lebensraum für verschiedene Tierarten. Eine Bebauung dieser Fläche führt zu der Erweiterung der nördlich angrenzenden Wohngebiete.
Da sich die Zielstellung der Gemeinde für diesen Bereich dementsprechend geändert hat, soll das Plangebiet in der Aufstellung der 17. Flächennutzungsplanänderung für Wohnbauzwecke überplant werden. Diese Planung weicht damit von den Darstellungen des Landschaftsplanes ab. Daher wird die Gemeinde Rieseby den Landschaftsplan entsprechend ihrer neuen Zielsetzungen und Anforderungen zu einem späteren Zeitpunkt anpassen.
Aus den benannten Gründen kann der Verlust der Ackerfläche als vertretbar angesehen werden.