Zur Ordnung der städtebaulichen Entwicklung im Rahmen der baulichen und sonstigen Nutzung wird für das o.g. Plangebiet die 17. Änderung des Flächennutzungsplanes aufgestellt. In dieser wird die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung in den Grundzügen dargestellt.
Die Änderung des Flächennutzungsplanes wurde notwendig, um in dem Planbereich auf einer Gesamtfläche von ca. 8,78 ha eine den Funktionsbedürfnissen der Gemeinde Rieseby entsprechende Entwicklung zu ermöglichen.
Mit der Aufstellung der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Realisierung von Wohnbauflächen geschaffen werden.
In der Gemeinde Rieseby besteht weiterhin ein Bedarf an Wohnungen. Um kontinuierlich die Nachfrage bedienen zu können, möchte die Gemeinde weitere Wohnbauflächen entwickeln. Die letzten Baugrundstücke in dem nördlich angrenzenden Baugebiet ‚Südlich Heidegarten‘ sind bereits verkauft und z.T. bebaut.
In den letzten Jahren haben sich die Anforderungen an die bauliche Entwicklung Riesebys deutlich verändert, sodass die Gemeinde aufgrund ihrer überörtlichen Versorgungsfunktion und ihrer sehr guten dörflichen Infrastruktur (Schule, Kindergärten, Seniorenheim, zahlreiche Gewerbebetriebe, Einzelhandel, gastronomische Einrichtungen, Bahnhof, Vereine und touristische Angebote) eine verstärkte Bereitstellung von Wohnbauflächen anstrebt und gewährleisten möchte. Durch die Umsetzung der Bebauungspläne Nrn. 19 und 22 in der jüngeren Vergangenheit wurden die letzten freien Flächen im Innenbereich Riesebys überplant und bebaut, sodass nun mit Ausnahme einzelner kleiner Baulücken im Innenbereich keine Freiflächen mehr vorhanden sind.
In der Gemeinde Rieseby besteht weiterhin ein großer Bedarf an Wohnungen bzw. Bauplätzen. Im Innenbereich der Gemeinde sind nur noch einzelne Baulücken vorhanden. Die Grundstücke innerhalb geltender Bebauungspläne sind inzwischen vollständig bebaut, sodass eine kontinuierliche Bereitstellung von Baugrundstücken nicht gewährleistet werden kann. Der Gemeinde liegen fortwährend Anfragen nach Baugrundstücken vor. Um die vorhandene große Nachfrage bedienen zu können, möchte die Gemeinde über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 28 als Weiterführung des Bebauungsplanes Nr. 26 am südwestlichen Ortsrand weitere Wohnbauflächen entwickeln. Die Ergänzung des vorherigen Bauabschnittes bietet die Möglichkeit, neue Bauflächen an die bestehende Bebauung anzubinden und so eine dem tatsächlich vorhandenen Bedarf gerecht werdende Erweiterung des vorhandenen Siedlungsbereiches zu schaffen.
Im letzten Baugebiet „Südlich Heidegarten“ (B-Plan 26) waren alle 59 Baugrundstücke innerhalb gut eines Jahres verkauft und werden aktuell bebaut. Aus diesen Gründen möchte die Gemeinde Rieseby über die schon langfristig geplante Fortführung mit dem Baugebiet „Zur Heide“ nun auch weiterhin überwiegend Grundstücke für die Einzel- und Doppelhausbebauung zur Verfügung stellen und so den Bedarf für die nächsten Jahre decken.
Gleichzeitig hat die Aufstellung der Bebauungspläne Nrn. 22 und 26 gezeigt, dass aktuell auch kleinteiliger und seniorengerechter Wohnraum in Rieseby stark nachgefragt wird. Da die Gemeinde davon ausgeht, dass diese Wohnformen überwiegend zentrumsnah nachgefragt werden, sollen hierfür zukünftig vermehrt Möglichkeiten der Nachverdichtung im Innenbereich gesucht werden. Im Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 28 sollen dennoch untergeordnet auch solche Wohnformen möglich sein. Die konkrete Lage und die erforderlichen Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung werden im weiteren Planverfahren erarbeitet.
Im Rahmen des parallel aufgestellten Bebauungsplanes Nr. 28 sollen ca. 90 Baugrundstücke mit Grundstücksgrößen zwischen 600 und 1.200 m² für die Wohnbebauung zur Verfügung gestellt werden. Geplant ist eine Bebauung mit Einzel- und Doppelhäusern sowie in einzelnen Bereichen Hausgruppen (Reihenhäuser).
Hierbei sollen sich die unterschiedlichen Bauformen ergänzen und entsprechend der verkehrlichen Erschließung und der Lage der einzelnen Bauflächen im Baugebiet verteilt werden.
Auf einzelnen Grundstücken soll zudem die Bebauung durch Mehrfamilienhäuser vorbereitet werden, wo entsprechend der Anforderungen der Gemeinde auch kleinteiliger und verdichteter Wohnraum für sozial Schwächere, Alleinerziehende, junge Familie und Senioren geschaffen werden kann. Auch ein Bereich für eine Seniorenwohnanlage ist in Abstimmung mit einem Vorhabenträger in Planung.
Für die verkehrliche Erschließung des Planbereiches soll die Erschließungsstraße die Wegeführung des nördlich angrenzenden Baugebietes aufgreifen und fortführen. Die gesamte Erschließung des B-Planes Nr. 26 war bereits darauf ausgerichtet, den nun geplanten 2. Bauabschnitt im Süden optimal anbinden zu können. Dementsprechend wurden an drei Punkten bereits verkehrliche Anbindungen in Richtung Süden vorbereitet. Insgesamt soll durch den nun geplanten 2. Bauabschnitt die verkehrliche Erschließung und die äußere Einbindung des Gebietes in sich geschlossen sein und so ein großes, zusammenhängendes Wohnquartier ergeben.
Die bestehenden Grünstrukturen an den Rändern des Plangebietes und unmittelbar angrenzend sollen erhalten bleiben und bei Bedarf ergänzt werden. Hierzu soll neben entsprechenden Festsetzungen zum Knickschutz auch ein das Gesamtgebiet querender Grünzug mit zentral liegender großer Parkanlage weitergeführt werden. Diese zentrale Parkanlage, die als Bürgerpark gestaltet werden soll, kommt aus Richtung Nordwesten durch das angrenzende Baugebiet und setzt sich dann vom zentralen Bürgerpark aus in Richtung Süden fort. Somit bietet durch die Anlage von entsprechenden Fußwegen eine begeh- und erlebbare Grünzäsur durch das Gebiet. In Richtung Süden soll der Planbereich zudem durch eine Eingrünung gegenüber der offenen Landschaft abgegrenzt werden.
Dieses Vorhaben der Gemeinde bedient somit die bestehende Nachfrage nach weiteren Wohnbauflächen in Rieseby und bindet die Plangebietsfläche durch die Fortführung der Grünstrukturen und der Verkehrsflächen an die benachbarten Baugebiete an.
Die Planung entspricht aus Sicht der Gemeinde außerdem den in Ziffer 3.9 des Landesentwicklungsplanes (2021) dargelegten Grundsätzen, wonach neue Bauflächen nur in guter räumlicher und verkehrsmäßiger Anbindung an vorhandene, im baulichen Zusammenhang bebaute, tragfähige und zukunftsfähige Ortsteile und in Form behutsamer Siedlungsabrundungen ausgewiesen werden sollen.