Planungsdokumente: 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Rieseby für das Gebiet "Zur Heide"

Begründung

2.2 Wohnbauliche Entwicklung der Gemeinde

Die Gemeinde Rieseby ist als Gemeinde mit einer ergänzenden Versorgungsfunktion (vgl. Regionalplan III) nicht an die Obergrenze des wohnbaulichen Entwicklungsrahmens für Gemeinden, die keine Siedlungsschwerpunkte sind und in den ländlichen Räumen liegen (max. 10 % des Wohnungsbestandes vom 31.12.2020 bis zum Jahr 2036), gebunden. Die Ausweisung neuer Wohnbauflächen orientiert sich dennoch an dem aufgezeigten Entwicklungsrahmen.

Die Gemeinde Rieseby hat im Februar 2023 ihre Innenentwicklungsanalyse aus dem Jahr 2015 überarbeitet. Aktualisiert man die Ergebnisse mit den heutigen Daten, stellt sich der wohnbauliche Entwicklungsrahmen für die Gemeinde derzeit wie folgt dar:

Wohnbauentwicklung in der Gemeinde Rieseby (2022 bis 2036)

Wohnungsbestand am 31.12.2020 1.271 WE

Nach LEP 2021 von 2022 bis 2036 anzusetzen (10 %) 127 WE

Fertigstellungen 2022-2024 39 WE

Wohnungen in Bau (Fertigstellung vorauss. 2026) 87 WE

abzgl. Entwicklungspotenzial im Innenbereich 3 WE

Verbleibende Wohnungsentwicklung über Bauleitplanung bis 2036 --- WE

(Richtwert für Gemeinden mit überörtlicher Versorgungsfunktion)

Der Richtwert der verbleibenden Wohnungsentwicklung bis zum Jahr 2036 ist demnach für die Gemeinde Rieseby bereits ausgeschöpft.

In der Gemeinde Rieseby wurden in den vergangenen 10 Jahren durchschnittlich 12 Wohneinheiten pro Jahr fertiggestellt, wobei die Fertigstellungen über die Jahre jeweils stark schwankten und überwiegend von den innerhalb von Bebauungsplänen bereitgestellten Baugrundstücken abhingen. Im letzten Baugebiet „Südlich Heidegarten“ (B-Plan Nr. 26) wurden alle 59 Baugrundstücke innerhalb von gut einem Jahr verkauft und werden aktuell bebaut. Diese Entwicklung zeigt, dass die Bedarfe in Rieseby in den vergangenen zehn Jahren konstant waren und jeweils nur durch die bereitgestellten Grundstücke limitiert wurden.

Die Gemeinde Rieseby rechnet damit, dass aufgrund der guten dörflichen Infrastruktur, der guten Verkehrsanbindung und der Nähe zu Schlei und Ostsee eine kontinuierliche Nachfrage nach Baugrundstücken für die Einzel- und Doppelhausbebauung erhalten bleibt. Aus diesen Gründen möchte die Gemeinde Rieseby über das Baugebiet „Zur Heide“ nun auch weiterhin überwiegend Grundstücke für die Einzel- und Doppelhausbebauung zur Verfügung stellen und so den Bedarf für die nächsten Jahre decken.

Rieseby ist die einwohnerstärkste Gemeinde im Amt Schlei-Ostsee und verfügt über die umfassendste Infrastruktur. Die Nachfrage nach Bauland ist weiterhin hoch. Während die Gemeinden im Umland gezielt Bauland für den örtlichen Bedarf vorhalten und sorgsam mit dem Kontingent bis 2036 umgehen, kann Rieseby einen Bedarf decken, dessen Realisierung in den Nachbargemeinden nicht gewünscht ist. Die Planung hat keinen negativen Einfluss auf die Nachbargemeinden, sondern stärkt die Aufgabe der Gemeinde Rieseby mit ihren überörtlichen Versorgungsfunktionen. Durch die Bereitstellung größerer Baugebiete in den zentralen Orten kann somit ggf. die ortsuntypische Entwicklung kleinerer Orte in der Umgebung verringert werden und so dort ein übermäßiger Eingriff in Grund und Boden minimiert werden.

Über den parallel aufgestellten Bebauungsplan Nr. 28 sollen ca. 90 Wohngrundstücke entstehen; wobei auf vier der geplanten Grundstücke kleinteiliger Wohnraum mit jeweils ca. 8 bis 14 Wohneinheiten und in einem weiteren Bereich eine Seniorenwohnanlage mit bis zu 40 Wohnungen entstehen soll. Die Mehrfamilienhäuser und die Seniorenwohnanlage sind hierbei nicht vollständig auf die wohnbauliche Entwicklung anzurechnen. Die Gemeinde rechnet damit, dass im Plangebiet ca. 120 Wohneinheiten entstehen werden, die auch mittelfristig den Bedarf decken können.

Die Lage südlich des letzten erschlossenen Baugebietes bietet die Möglichkeit, neue Bauflächen an die bestehende Bebauung anzugliedern und so eine angemessene Erweiterung des vorhandenen Siedlungsbereiches zu schaffen.

Um eine städtebaulich sinnvolle Gestaltung innerhalb des Plangebietes unter Beachtung des vorgenannten Entwicklungsspielraumes im Plangebiet zu gewährleisten, hat sich die Gemeinde zur Aufstellung dieser Flächennutzungsplanänderung und der parallelen Aufstellung des Bebauungsplanes entschlossen.

2.3 Prüfung anderweitiger Planungsmöglichkeiten

2.3.1 Standortalternativen

Die Gemeinde Rieseby hat sich im Vorwege zum Bauleitplanverfahren des B-Planes Nr. 26 und der 15. Flächennutzungsplanänderung im Jahr 2023 intensiv mit der Ermittlung und Bewertung von Alternativflächen auseinandergesetzt. Der Planbereich entspricht der Weiterentwicklung der in der Analyse untersuchten Fläche E6.

Die Standortalternativenprüfung kommt zusammenfassend zu folgenden Ergebnissen:

Aus der vorhergehenden Flächenbetrachtung ergibt sich, dass es zu den beabsichtigten Planflächen im Südwesten der Ortslage Rieseby (Fläche 6) eine vertretbare Alternative gibt (Flächen 4), um dem mit der 15. Änderung des Flächennutzungsplanes verfolgten vorrangigen Ziel der Gemeinde, Rahmenbedingungen für die kurz- bis mittelfristige Bereitstellung von Wohnbauflächen zu schaffen, zu entsprechen.

Die Fläche 4, die aus städtebaulicher Sicht leicht besser geeignet wäre als die Fläche 6, steht seit vielen Jahren nicht für eine bauliche Nutzung zur Verfügung, weshalb für einen Teil der Fläche auch im Rahmen der 8. Änderung des F-Planes im Jahr 2005 die Darstellung als Wohnbaufläche gestrichen wurde.

Aus diesen Gründen hat sich die Gemeinde Rieseby entschieden, die Bauleitplanverfahren für ein neues Wohngebiet im Rahmen der 15. Änderung des Flächennutzungsplanes im Südwesten der Ortslage aufzustellen.

Von Beginn der Planung an, war die Überplanung der gesamten Fläche (B-Plan 26 und 28) in mehreren Bauabschnitten als Gesamtkonzeption angelegt und wurde in der Gesamtheit betrachtet. Der Bebauungsplan Nr. 26 wurde in Bezug auf die Erschließungsplanung und die Abgrenzung in Richtung Süden so aufgestellt, dass eine Weiterführung unabdingbar ist. Die nun vorliegende Planung vollendet das Gesamtkonzept und stellt so mit dem nördlich angrenzenden Bereich eine geschlossene Einheit dar, die die Bedarfe der Gemeinde für die kommenden Jahre decken kann.

Alternative Standorte bieten sich aus diesem Grunde nicht an.

Wenn Sie Ihre Stellungnahme mit Dateianhängen, Einzeichnungen im Plan und Bezug zu Planungsdokumenten versehen möchten, melden Sie sich im Schleswig-Holstein-Service an. Weitere Infos... Bitte füllen Sie alle Pflichtfelder(*) korrekt aus. Erst dann können Sie Ihre Angaben speichern.

Ortsbezug der Stellungnahme

Wenn Sie Ihren Namen angeben, können Sie später damit nachweisen, dass Sie Ihre Bedenken mitgeteilt haben. Sie haben so die Möglichkeit, Klage einzureichen. Bei anonymer Einreichung ist der Nachweis nicht möglich.

Bitte überprüfen Sie Ihre Angaben vor dem Absenden noch einmal.

Ich möchte nicht, dass meine Stellungnahme bei BOB-SH online einsehbar ist. Ich möchte, dass meine Stellungnahme (nach Freigabe durch die Verwaltung) bei BOB-SH Bauleitplanung einsehbar ist.
Ich möchte meine Stellungnahme anonym abgeben. Ich möchte namentlich Stellung nehmen. Vorname:
Nachname:
Straße:
Hausnr.:
PLZ:
Ort:

Ich möchte eine Rückmeldung zu meiner Stellungnahme per E-Mail an {email} erhalten. Ich möchte eine Rückmeldung zu meiner Stellungnahme per Post an die oben angegebene Anschrift erhalten. Ich möchte keine Rückmeldung zu meiner Stellungnahme erhalten.

Meine Stellungnahme: