2.2 Wohnbauliche Entwicklung der Gemeinde
Die Gemeinde Rieseby ist als Gemeinde mit einer ergänzenden Versorgungsfunktion (vgl. Regionalplan III) nicht an die Obergrenze des wohnbaulichen Entwicklungsrahmens für Gemeinden, die keine Siedlungsschwerpunkte sind und in den ländlichen Räumen liegen (max. 10 % des Wohnungsbestandes vom 31.12.2020 bis zum Jahr 2036), gebunden. Die Ausweisung neuer Wohnbauflächen orientiert sich dennoch an dem aufgezeigten Entwicklungsrahmen.
Die Gemeinde Rieseby hat im Februar 2023 ihre Innenentwicklungsanalyse aus dem Jahr 2015 überarbeitet. Aktualisiert man die Ergebnisse mit den heutigen Daten, stellt sich der wohnbauliche Entwicklungsrahmen für die Gemeinde derzeit wie folgt dar:
Wohnbauentwicklung in der Gemeinde Rieseby (2022 bis 2036)
Wohnungsbestand am 31.12.2020 1.271 WE
Nach LEP 2021 von 2022 bis 2036 anzusetzen (10 %) 127 WE
Fertigstellungen 2022-2024 39 WE
Wohnungen in Bau (Fertigstellung vorauss. 2026) 87 WE
abzgl. Entwicklungspotenzial im Innenbereich 3 WE
Verbleibende Wohnungsentwicklung über Bauleitplanung bis 2036 --- WE
(Richtwert für Gemeinden mit überörtlicher Versorgungsfunktion)
Der Richtwert der verbleibenden Wohnungsentwicklung bis zum Jahr 2036 ist demnach für die Gemeinde Rieseby bereits ausgeschöpft.
In der Gemeinde Rieseby wurden in den vergangenen 10 Jahren durchschnittlich 12 Wohneinheiten pro Jahr fertiggestellt, wobei die Fertigstellungen über die Jahre jeweils stark schwankten und überwiegend von den innerhalb von Bebauungsplänen bereitgestellten Baugrundstücken abhingen. Im letzten Baugebiet „Südlich Heidegarten“ (B-Plan Nr. 26) wurden alle 59 Baugrundstücke innerhalb von gut einem Jahr verkauft und werden aktuell bebaut. Diese Entwicklung zeigt, dass die Bedarfe in Rieseby in den vergangenen zehn Jahren konstant waren und jeweils nur durch die bereitgestellten Grundstücke limitiert wurden.
Die Gemeinde Rieseby rechnet damit, dass aufgrund der guten dörflichen Infrastruktur, der guten Verkehrsanbindung und der Nähe zu Schlei und Ostsee eine kontinuierliche Nachfrage nach Baugrundstücken für die Einzel- und Doppelhausbebauung erhalten bleibt. Aus diesen Gründen möchte die Gemeinde Rieseby über das Baugebiet „Zur Heide“ nun auch weiterhin überwiegend Grundstücke für die Einzel- und Doppelhausbebauung zur Verfügung stellen und so den Bedarf für die nächsten Jahre decken.
Rieseby ist die einwohnerstärkste Gemeinde im Amt Schlei-Ostsee und verfügt über die umfassendste Infrastruktur. Die Nachfrage nach Bauland ist weiterhin hoch. Während die Gemeinden im Umland gezielt Bauland für den örtlichen Bedarf vorhalten und sorgsam mit dem Kontingent bis 2036 umgehen, kann Rieseby einen Bedarf decken, dessen Realisierung in den Nachbargemeinden nicht gewünscht ist. Die Planung hat keinen negativen Einfluss auf die Nachbargemeinden, sondern stärkt die Aufgabe der Gemeinde Rieseby mit ihren überörtlichen Versorgungsfunktionen. Durch die Bereitstellung größerer Baugebiete in den zentralen Orten kann somit ggf. die ortsuntypische Entwicklung kleinerer Orte in der Umgebung verringert werden und so dort ein übermäßiger Eingriff in Grund und Boden minimiert werden.
Über den parallel aufgestellten Bebauungsplan Nr. 28 sollen ca. 90 Wohngrundstücke entstehen; wobei auf vier der geplanten Grundstücke kleinteiliger Wohnraum mit jeweils ca. 8 bis 14 Wohneinheiten und in einem weiteren Bereich eine Seniorenwohnanlage mit bis zu 40 Wohnungen entstehen soll. Die Mehrfamilienhäuser und die Seniorenwohnanlage sind hierbei nicht vollständig auf die wohnbauliche Entwicklung anzurechnen. Die Gemeinde rechnet damit, dass im Plangebiet ca. 120 Wohneinheiten entstehen werden, die auch mittelfristig den Bedarf decken können.
Die Lage südlich des letzten erschlossenen Baugebietes bietet die Möglichkeit, neue Bauflächen an die bestehende Bebauung anzugliedern und so eine angemessene Erweiterung des vorhandenen Siedlungsbereiches zu schaffen.
Um eine städtebaulich sinnvolle Gestaltung innerhalb des Plangebietes unter Beachtung des vorgenannten Entwicklungsspielraumes im Plangebiet zu gewährleisten, hat sich die Gemeinde zur Aufstellung dieser Flächennutzungsplanänderung und der parallelen Aufstellung des Bebauungsplanes entschlossen.