Planungsdokumente: 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Rieseby für das Gebiet "Zur Heide"
Begründung
3.1 Art der baulichen Nutzung
Die Bauflächen werden entsprechend der zugedachten Nutzung gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 BauNVO als Wohnbauflächen dargestellt. Diese Darstellung entspricht den gemeindlichen Zielen (siehe Kap. 2) für dieses Plangebiet.
3.2 Verkehrliche Erschließung
Die verkehrliche Erschließung des Plangebietes erfolgt über neu herzustellende Erschließungsstraßen; lediglich einzelne Grundstücke werden unmittelbar über den Sönderbyer Weg erschlossen. Der Sönderbyer Weg ist ausreichend ausgebaut, um das Plangebiet angemessen anzubinden.