Planungsdokumente: 19. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Kosel für den Bereich "Neubaugebiet Schmiederedder"

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

1.2 Bestand

Die Flächen des Plangebietes werden überwiegend als Intensivgrünland landwirtschaftlich genutzt. Die Grünlandfläche wird im Osten, Süden und Westen von Knicks begrenzt. Der Schmiederedder weist aktuell eine befestigte Fahrbahnbreite zwischen 3,0 und 3,5 m auf. Die Randstreifen sind überwiegend mit Rasen bewachsen. Der südliche Abschnitt des Schmiederedders ist als Spurbahnweg für den landwirtschaftlichen Verkehr ausgebaut.

Das Gelände des Plangebietes östlich des Schmiederedders ist nur leicht bewegt und weist Höhen zwischen ca. 14 m über NHN und ca. 16 m über NHN auf.

1.3 Grundlage des Verfahrens

Grundlage des Verfahrens ist das Baugesetzbuch (BauGB) vom 03.11.2017 (BGBl. I, S. 3634) in der derzeit gültigen Fassung.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kosel hat am 25.08.2021 bzw. 25.11.2021 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 18 beschlossen. Die Aufstellung des Bebauungsplanes sollte nach dem Verfahren über die Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren gemäß § 13b BauGB erfolgen. Auf dieser Grundlage wurden im August und September 2022 die Verfahrensschritte nach § 3 Abs 2 und § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Das Bundesverwaltungsgericht hat in einem Urteil aus dem Juli 2023 entschieden, dass der § 13b BauGB nicht mit EU-Recht vereinbar ist. Daher wird die Gemeinde das Bauleitplanverfahren nun im sog. Regelverfahren fortführen.

Um den Vorgaben des § 8 Abs. 2 BauGB zu genügen, wird parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 18 nun auch der Flächennutzungsplan geändert. Den Aufstellungsbeschluss zu dieser 19. Änderung des Flächennutzungsplanes hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Kosel am ……………. gefasst. Die im Verfahren zum Bebauungsplan Nr. 18 bereits durchgeführten Verfahrensschritte werden inhaltlich als frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger öffentlichen Belange gewertet. Bestandteil dieser Verfahrensschritte war auch die bisher als Berichtigung vorgesehene Änderung des Flächennutzungsplanes, so dass die Gemeinde davon ausgeht, dass dem Informationsbedürfnis der Behörden und Träger öffentlichen Belange ausreichend Rechnung getragen wurde.

1.4 Rechtliche Bindungen