1.4.1 Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein 2021
Die Gemeinde Kosel liegt gem. des Landesentwicklungsplanes (LEP 2021) innerhalb eines Entwicklungsraumes für Tourismus und Erholung sowie in einem Vorbehaltsraum für Natur und Landschaft.
Die Gemeinde Kosel liegt gem. des Landesentwicklungsplanes (LEP 2021) innerhalb eines Entwicklungsraumes für Tourismus und Erholung sowie in einem Vorbehaltsraum für Natur und Landschaft.
Die Gemeinde Kosel befindet sich im nördlichen Randgebiet des Planungsraumes III, nordwestlich des Mittelzentrums Eckernförde und nördlich der Bundesstraße zwischen Eckernförde und Schleswig. Der Regionalplan trifft für den Geltungsbereich im ländlichen Raum keine weiteren Aussagen. An der östlichen Grenze des Plangebietes schließt sich ein Gebiet mit besonderer Bedeutung für den Abbau oberflächennaher Rohstoffe, welches sich entlang der Nordseite der Alten Landstraße bis nach Eckernförde ausdehnt.
In der Teilfortschreibung des Regionalplanes für den Planungsraum II (Windenergie an Land) (2020) sind in der näheren Umgebung des Plangebietes keine Vorranggebiete für die Windenergienutzung dargestellt.
Im Entwurf zur Neuaufstellung des Regionalplanes für den neuen Planungsraum II (2023) finden sich für den Planbereich zusätzlich die Darstellung als Kernbereich für Erholung.
Der rechtsverbindliche Flächennutzungsplan der Gemeinde Kosel stellt das Plangebiet als Fläche für die Landwirtschaft dar.
Die geplanten Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 18 weichen in der Art der Nutzung von den Darstellungen des gültigen Flächennutzungsplanes ab. Die damit notwendige 19. Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt im Parallelverfahren zur Aufstellung dieses Bebauungsplanes gemäß § 8 Abs. 3 BauGB. Inhaltlich wird der Bebauungsplan aus den künftigen Darstellungen des Flächennutzungsplanes entwickelt.