Planungsdokumente: Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 für das Gebiet "Wittenhörn zwischen Ostsee und Bülker Weg"

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

2.2. Übergeordnete und vorangegangene Planungen

2.2.1. Ziele der Raumordnung und Landesplanung sowie des Regionalplanes

Die Ziele, Grundsätze und sonstigen Erfordernisse der Raumordnung ergeben sich aus dem am 04.10.2010 in Kraft getretenen Landesentwicklungsplan (LEP) Schleswig-Holstein vom 13.07.2010 (LEP 2010; Amtsbl. Schl.-H., S. 719) und dem Regionalplan für den Planungsraum III (Fortschreibung 2000).

Abbildung 1: Ausschnitt Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein

Die Gemeinde Strande liegt gemäß Landesentwicklungsplan im Ordnungsraum Kiel. Das Plangebiet befindet sich in einem Entwicklungsraum für Tourismus und Erholung. Entlang der Küste verläuft ein Schwerpunktraum für Tourismus und Erholung.

Im Regionalplan III ist im Norden angrenzend an das Plangebiet die Abgrenzung der Siedlungsachse dargestellt.

Abbildung 2: Ausschnitt Regionalplan III Schleswig-Holstein

Weitere relevante Aussagen sind in den Plänen nicht getroffen.

2.2.2. Flächennutzungsplan

Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Strande aus den 70er Jahren stellt das Gebiet als reines Wohngebiet dar. Nordöstlich sind ein Weg entlang der Küste und ein begleitender Grünstreifen dargestellt. Da die zukünftige Nutzung der Darstellung des Flächennutzungsplanes entspricht, ist eine Änderung nicht erforderlich.

Abbildung 3 : Ausschnitt des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Strande