Planungsdokumente: Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 für das Gebiet "Wittenhörn zwischen Ostsee und Bülker Weg"
Begründung
3.1. Lage
Die Gemeinde Strande liegt etwa 16 km nördlich von der Landeshauptstadt Kiel und etwa 28 km östlich von Eckernförde. Das Plangebiet liegt ca. 1 km nördlich des Ortszentrums direkt an der Küstenlinie der Ostsee. Über die Bundesstraße 503 ist die Gemeinde an das überregionale Straßennetz angeschlossen.
Abbildung 5: Lage des Planungsgebietes
3.2. Geltungsbereich
Der Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1liegt im Nordosten der Ortslage der Gemeinde.
Abbildung 6: Plangeltungsbereich
Der Plangeltungsbereich wird begrenzt durch:
- die nördliche Begrenzung des Bülker Weg,
- wohnbaulich genutzte Grundstücke und die Ostsee im Osten,
- wohnbaulich genutzte Grundstücke im Süden und
- wohnbaulich genutzte Grundstücke sowie die westliche Begrenzung des Bülker Weg im Westen.
Die Größe des Geltungsbereiches beträgt etwa 2,4 ha.