Planungsdokumente: Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 für das Gebiet "Wittenhörn zwischen Ostsee und Bülker Weg"

Sie können an dieser Stelle Einsicht in die Dokumente des Verfahrens nehmen.

Inhaltsverzeichnis

Begründung

2.2.3. Landschaftsplan

Der Landschaftsplan der Gemeinde Strande wurde im Jahr 1998 neu aufge-stellt. Der Plangeltungsbereich ist als Wohnbaufläche dargestellt. Im Gebiet sind Einzelbäume überwiegend innerhalb der privaten Grundstücksflächen dargestellt. Entlang des Fördeufers im Osten ist darüber hinaus die Signatur eines Wanderweges. Weitergehende Aussagen sind in dem Landschaftsplan nicht getroffen. Da es sich bei der vorliegenden Planung um die Sicherung des Bestandes und des Ortsbildes handelt, steht sie den Darstellungen des Landschaftsplanes nicht entgegen.

Abbildung 4: Auszug aus dem Landschaftsplan der Gemeinde Strande

2.2.4. Angrenzende Bebauungspläne

Im Nordosten des Plangebietes grenzt der Bebauungsplan Nr. 3 an. Zeitgleich zum vorliegenden Planverfahren befindet sich auch die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 in Aufstellung.

2.3. Verfahrensschritte

Im Rahmen der Bauleitplanung sind bisher folgende Verfahrensschritte durchgeführt worden:
Empfehlung zur Fassung des Aufstellungsbeschlusses durch den Umwelt-, Bau- und Abwasserausschuss22.11.2017
Aufstellungsbeschluss durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Strande07.12.2017
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit § 3 Abs. 1 BauGB 16.05.2017
Empfehlung zur Fassung des Entwurfs- und Auslegungsbeschluss durch den Umwelt-, Bau- und Abwasserausschuss 06.11.2018
Fassung des Entwurfs- und Auslegungsbeschluss durch die Gemeindevertretung26.11.2018
Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB)24.01.2019 bis 28.02.2019
Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB)24.01.2019 bis 28.02.2019
Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 4a Abs. 3 BauGB)Noch ausstehend
Erneute Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (§ 4a Abs. 3 BauGB)Noch ausstehend
SatzungsbeschlussNoch ausstehend