Planungsdokumente: Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB des Bebauungsplanes 3.5 der Gemeinde Barsbüttel, Gebiet: "Ortsteil Stemwarde, südlich K29/Bahnhofstraße, nordwestlich Dorfstraße, Wohngebiet Stübkamp"

Verordnung - Text Teil B

8.50      Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB)

8.51     Den Eingriffen des B-Planes Stemwarde werden Ausgleichsmaßnahmen auf einer 2590 m² großen Teilfläche der Ausgleichsfläche 17 des gemeindlichen Ausgleichsflächenkatasters (Flurstück 46/4, Flur 5, Gemarkung Barsbüttel) zugeordnet.

8.52     Den Beeinträchtigungen des Knickbestandes im B-Plan Nr. 3.5 Stemwarde wird eine 80 m lange Ersatzherstellung eines landschaftstypischen Knicks auf den Flurstücken 1/85 und 1/86, Flur 3 der Gemarkung Barsbüttel zugeordnet. Entlang der Südgrenze der bereits bestehenden Ausgleichsfläche ist auf einer Gesamtbreite der Flurstücke von 190 m ein Knickwall fachgerecht aufzusetzen und mit landschaftstypischen Gehölzen zu bepflanzen. Der darüber hinaus geschaffene Kompensationsüberschuss von 110 m wird in das gemeindliche  Ausgleichsflächenkataster übertragen.

9.00     Lärmschutz  (§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB)

Schallgedämmte Lüftungen

Für den gesamten Plangeltungsbereich sind dem Schlafen dienende Räume (Schlaf- und Kinderzimmer) zum Schutz der Nachtruhe, sofern der notwendige hygienische Luftwechsel nicht auf andere Weise  sichergestellt werden kann, schallgedämmte Lüftungen vorzusehen.

Eine Querlüftung über angrenzende Flure und Räume ist unzulässig.

10.00   Gestaltung der baulichen Anlagen (§ 9 Abs. 4 BauGB i. V. m. § 84 LBO)